Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Stade

Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle hat mit Bescheid vom 22.06.2022 die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stade vom 24.03.2022 - wonach das Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizeibeamten wegen des Vorliegens einer Notwehrlage eingestellt worden ist - bestätigt. Ein Angehöriger des getöteten Asylbewerbers hatte Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft vom 24.03.2022 eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle hat insoweit jedoch festgestellt, dass der Bescheid der Sach- und Rechtslage entspreche. Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Stade Pressestelle Kai Thomas Breas Telefon: 04141/107454 E-Mail: KaiThomas.Breas@justiz.niedersachsen.de