BPOL NRW: Lebensgefahr! Tanzen im Gleis – Bundespolizisten stellen 23-Jährige
In den frühen Morgenstunden des 14. Juli soll eine Frau sich im Gleisbereich des Hauptbahnhofs Essen aufgehalten und dort getanzt haben. Bundespolizisten mussten die 23-Jährige fesseln, um sie aus dem Gefahrenbereich zu bringen.
Gegen 1 Uhr informierte der Triebfahrzeugführer einer S-Bahn (S6) die Bundespolizei über eine Person, die sich im Gleisbereich des Essener Hauptbahnhofs befinden soll. Bei der Einfahrt des Zuges habe der 27-Jährige die Frau erblickt und sofort eine Schnellbremsung eingeleitet. Die S-Bahn kam ca. fünf Meter vor der Frau zum Stehen, sodass eine Kollision verhindert werden konnte. Die Deutsche soll anschließend weiterhin im Gleisbereich verblieben sein und habe angefangen dort zu tanzen.
Die Bundespolizisten trafen die Essenerin sitzend im Gleisbereich an. Trotz mehrfacher Aufforderung weigerte sie sich, den Gefahrenbereich zu verlassen. Daraufhin führten die Beamten die unkooperative Frau außerhalb des Bereiches. Dabei leistete sie jedoch Widerstand, stemmte sich gegen die Laufrichtung und musste gefesselt werden.
Der Triebfahrzeugführer stand unter Schock und wurde durch Rettungskräfte in ein Krankenhaus gebracht.
Die Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.
Leider ist den Meisten nicht bewusst, wie leichtsinnig und lebensgefährlich solche Aktionen sein können. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät ist. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus.
Hinweise zu den Gefahren des Bahnverkehrs finden Sie auch unter www.bundespolizei.de.
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