Update: „Union Move“ in Mönchengladbach findet nicht statt| Link zur Pressemeldung des OVG Münster angefügt

Der für Samstag, 16. Juli, in Mönchengladbach geplante Union Move, für den der Anmelder reklamierte, dieser sei eine Versammlung, findet nicht statt. Bitte reisen Sie nicht an! Nach gerichtlicher Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münsters wird der Union Move nicht als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes NRW gewertet. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte eine entsprechende Feststellung des Polizeipräsidiums Mönchengladbach bereits mit Beschluss vom Donnerstag, 14. Juli, bestätigt. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute verworfen. Im April hatte der Anmelder bei der Versammlungsbehörde, der Polizeibehörde Mönchengladbach, eine Musik-Parade mit 15 fahrenden Musiktrucks, so genannter "Floats", mit anschließender Kundgebung als Versammlung im Stadtgebiet angemeldet. Laut Anzeige sollten mehr als 60.000 Besucher kommen. Als Thema wurde "Union Move - Music is visible!" (Parade) benannt und die Parade öffentlich als Musik-Großevent und elektronisches Megaereignis mit bis zu 80.000 Besuchern angekündigt. Diese Zahlen wurden später vom Antragsteller korrigiert auf zuletzt 10.000 Besucher. Nach einem Gespräch mit dem Anmelder kam die Versammlungsbehörde Mönchengladbach nach Prüfung der vorhandenen Informationen und in Würdigung der Angaben zu dem Ergebnis, dass es sich bei der angezeigten Veranstaltung Union Move nicht um eine öffentliche Versammlung handelt. Dazu ging beim VG Düsseldorf am Dienstag, 28. Juni, eine Klage des Anmelders gegen den Feststellungsbescheid ein. In dem weiteren verwaltungsgerichtlichen Verfahren entschied das VG Düsseldorf am Donnerstag, 14. Juli, zu Gunsten der Versammlungsbehörde. Dagegen wurden Rechtsmittel eingelegt, die zu einer Befassung des OVG Münster führten. Dieses bestätigte heute am Freitag, 15. Juli, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf. Damit kann der geplante Union Move nicht am 16. Juli 2022 stattfinden.(wr) Link zur Pressemitteilung des OVG Münster: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/38_220715/index.php Rückfragen von Journalisten bitte an: Polizei Mönchengladbach Pressestelle Telefon: 02161/29 10 222 Fax: 02161/29 10 229 E-Mail: pressestelle.moenchengladbach@polizei.nrw.de