Fahrten ohne die erforderliche Fahrerlaubnis

Bei drei Verkehrskontrollen am gestrigen Dienstag wurden unerlaubte Fahrten festgestellt. In Rühen wurde am Morgen ein 61-Jähriger auf einem Kleinkraftrad kontrolliert. Er fuhr zuvor mit dem Fahrzeug, an dem sich noch ein Anhänger befand, über den Fußweg, sodass mehrere Passanten ausweichen mussten. Die erforderliche Fahrerlaubnis konnte der Mann nicht vorzeigen, sodass ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Ebenfalls in einem Strafverfahren muss sich nun ein 33-Jähriger verantworten. Er wurde am frühen Nachmittag in Calberlah kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass er nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis für das gefahrene Leichtkraftrad verfügt. Zudem war das angebrachte Kennzeichen nicht für das Fahrzeug ausgegeben. Etwa zeitgleich kam es zu einer Kontrolle eines 41-Jährigen in Gifhorn, auch diese mündete in die Einleitung eines Strafverfahrens. Der Mann fuhr auf einem Kleinkraftrad und konnte die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorlegen. Bei der Kontrolle zeigten sich zudem Hinweise auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Ein Schnelltest erhärtete den Verdacht, sodass bei dem Gifhorner eine Blutprobe entnommen wurde. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Gifhorn Pressestelle Christoph Nowak Telefon: 05371/980-104 E-Mail: pressestelle@pi-gf.polizei.niedersachsen.de