Einer für alle: M-V pilotiert Online-Antrag für freiwilligen Landtausch
Mecklenburg-Vorpommern ist ein nächster Meilenstein bei der Umsetzung des (Onlinezugangsgesetzes) gelungen: Ab sofort können Bürger und Unternehmen für ganz M-V Anträge zum ("Freiwilligen Landtausch") nach (Flurbereinigungsgesetz) online stellen.
"Bei diesem Verfahren tauschen zwei und mehr Tauschpartner freiwillig eines oder mehrere land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke miteinander mit dem Ziel, zusammenhängende Betriebsflächen zu schaffen und so Zeit und Kosten bei der Bewirtschaftung zu sparen. Unser Online-Antrag dazu ist ein weiterer Beitrag unseres
Bundeslands zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen", sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel.
M-V ist federführend für die Digitalisierung der Anträge im (Themenfeld Bauen & Wohnen, zu dem auch der Antrag auf freiwilligen Landtausch gehört. In diesem Themenfeld hat Mecklenburg-Vorpommern) zum Beispiel bereits den digitalen Antrag auf Baugenehmigung entwickelt.
"Hier war der Landkreis Nordwestmecklenburg Vorreiter und unser Partner bei der Entwicklung. Gegenwärtig wird der digitale Bauantrag in der Hansestadt Wismar, der Stadt Neubrandenburg, dem Landkreis Rostock, dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Stadt Rostock ausgerollt. Daneben werden Landkreise und kreisfreie Städte im Saarland, in Sachsen-Anhalt und in Schleswig-Holstein an den von uns entwickelten Online-Dienst angeschlossen. In den nächsten Wochen können dort erste Anträge online gestellt werden. Weitere Länder werden folgen", sagt Christian Pegel zum Stand des digitalen Bauantrags.
Der Antrag auf freiwilligen Landtausch kann online übers landesweite (MV-Serviceportal) gestellt werden. Zuständig für die Bearbeitung sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt.
Onlinezugangsgesetz und "Bauen & Wohnen"
Das (Onlinezugangsgesetz) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Damit nicht jede Kommune, jedes Bundesland und der Bund jedes digitale Verwaltungsangebot eigenständig neu entwickeln muss, haben Bund und Länder die Arbeit untereinander aufgeteilt. So ist Mecklenburg-Vorpommern federführend für das Themenfeld "Bauen & Wohnen" und stellt die mehr als 60 zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen anschließend allen anderen zur Nachnutzung zur Verfügung.
Ebenso übernimmt M-V von anderen entwickelte Leistungen in anderen Themenfeldern. Im Nordosten werden aktuell drei Einer-für-Alle-Dienste aus anderen Themenfeldern genutzt: das (Bafög digital), (Corona-Überbrückungshilfe) sowie der digitale Antrag für eine (Aufenthaltserlaubnis für ukrainische Kriegsflüchtlinge). Letzteres befindet sich aktuell im Rollout und ist für die Landkreise Vorpommern-Rügen und Ludwigslust-Parchim schon verfügbar.
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
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