BPOL NRW: Abkürzung über Gleise lebensgefährlich – Bundespolizei warnt vor Gefahren

Am Sonntagabend (24. Juli) soll ein Mann über die Gleise in der Nähe des Bahnhofs Bochum-Wattenscheid gelaufen sein, um abzukürzen. Bundespolizisten stellten den 53-Jährigen wenig später. Gegen 18:45 Uhr informierte ein Bahnmitarbeiter die Bundespolizei im Bochumer Hauptbahnhof über eine Person im Gleis. Die Person soll sich im Gleisbereich am Bahnhof Bochum-Wattenscheid aufhalten und bereits zwei Züge hätten eine Notbremsung einleiten müssen. Zeitgleich meldete sich ein Anwohner und gab an gesehen zu haben, wie eine Person über die Streckenbegrenzung geklettert sei. Als die Beamten eintrafen, machte der 31-jährige Melder sofort auf sich aufmerksam. Gegenüber den Bundespolizisten gab er an, dass sich der Mann einige Meter entfernt auf eine Treppe gesetzt hätte. Die Einsatzkräfte stellten die Identität des Esseners fest. Der Deutsche äußerte gegenüber den Bundespolizisten, dass er lediglich von der einen Seite auf die andere gelangen wollte. Züge seien ihm dabei nicht aufgefallen. Die Bahnstrecke war bis 19:31 Uhr gesperrt, wodurch 18 Züge insgesamt eine Verspätung von 250 Minuten erhielten. Die Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren gegen den Essener wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein. Leider ist den Meisten nicht bewusst, wie leichtsinnig und lebensgefährlich solche Aktionen sein können. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät ist. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus. Hinweise zu den Gefahren des Bahnverkehrs finden Sie auch unter www.bundespolizei.de. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.