BPOL NRW: Bundespolizei beschlagnahmt verbotene Messer und Drogen

Am Mittwoch (27. Juli) hat die Bundespolizei am Hauptbahnhof Münster zwei verbotene Messer aus dem Verkehr gezogen. In einem Fall waren auch noch Drogen im Spiel. Am Vormittag wurde bei der Kontrolle eines 21-jährigen Deutschen ein Einhandmesser gefunden und sichergestellt. Einhandmesser dürfen nach dem Waffengesetz nur bei einem berechtigten Interesse geführt werden, wie zum Beispiel bei Ausübung der Jagd. Der Münsteraner berief sich darauf, er benötige es zur Selbstverteidigung. Dies ist ausdrücklich kein berechtigtes Interesse, das vom Waffengesetz abgedeckt wäre. Das Einhandmesser wurde sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeiten-verfahren eingeleitet. Am Abend wurde ein 19-jähriger Iraker durch eine Bundespolizeistreife angetroffen, als er am Nebeneingang einen Joint konsumierte. Auf Nachfrage händigte der Münsteraner drei Gramm Marihuana und ein Butterflymesser aus. Im Waffengesetz sind Butterflymesser als verbotene Waffen aufgeführt, Erwerb und Besitz sind strafbar. Das Messer und das Marihuana wurden beschlagnahmt. Gegen den 19-Jährigen wurden Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz eröffnet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Markus Heuer Telefon: 0251 97437 - 1012 E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.