Bundespolizeidirektion München: „Gute Absichten“ bringen Gattin hinter Schloss und Riegel / Ehemann bei Bundespolizei „ausgelöst“ – 22-Jährige muss für 150 Tage ins Gefängnis

Eine 22-jährige Jordanierin wollte am Donnerstag (28. Juli) in Garmisch-Partenkirchen den Rest der Justizschulden ihres in München verhafteten Ehemanns begleichen. Doch statt lediglich ihren Mann "auszulösen", wurde sie selbst von der Bundespolizei festgenommen und ins Gefängnis eingeliefert. Trotz ihrer "guten Absichten" steht ihr ein 150-tägiger Haftaufenthalt bevor. Bei der Kontrolle des 32-jährigen jordanischen Staatsangehörigen am Münchner Hauptbahnhof fanden die Bundespolizisten heraus, dass dieser von der Staatsanwaltschaft Traunstein gesucht wurde. Laut Haftbefehl hatte er wegen eines früheren Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz noch eine Geldstrafe in Höhe von 1.390 Euro zu zahlen. Ersatzweise hätte er für die Dauer von 139 Tagen ins Gefängnis gemusst. Da ihm zum vollständigen Begleichen der geforderten Summe noch 300 Euro fehlten, verständigte er seine Frau in Garmisch-Partenkirchen. Sie sollte den Rest in die Justizkasse einzahlen. Die Jordanierin kam der Bitte nach und begab sich mit dem Geld zur nahegelegenen Garmischer Bundespolizei-Dienststelle. Dort nahmen die Beamten allerdings nicht nur die 300 Euro entgegen, sondern unterzogen die Frau ebenfalls einer Kontrolle. Mithilfe des Polizeicomputers wurde schnell klar, dass auch die 22-Jährige mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Sie war vom Münchner Amtsgericht wegen eines zurückliegenden Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt worden. Da sie selbst über ebenso wenig Geldreserven wie ihr Ehemann verfügte, blieb ihr nichts anderes übrig, als die gerichtlich festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten. Die Bundespolizisten brachten sie von Garmisch-Partenkirchen aus in eine Münchner Haftanstalt. Dort wird sie voraussichtlich 150 Tage lang bleiben müssen. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf _________________________________________________ Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 | Fax: 08031 8026-2199 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .