Kürten – Zeuge beobachtet Unfall mit Fahrerflucht

Am Donnerstagnachmittag erschien eine 53-jährige Odenthalerin mit ihrem Audi bei der Polizeiwache Bergisch Gladbach, um Anzeige wegen eines Verkehrsunfalls mit anschließender Unfallflucht zu erstatten. Die Geschädigte berichtete, dass sie ihren Audi am Mittwoch (27.07.) in der Dorfstraße gegen 11:30 Uhr abgestellt hatte. Als sie eine gute Stunde später gegen 12:45 Uhr zu ihrem Pkw zurückkehrte, stellte sie nicht nur einen Sachschaden hinten links fest, sondern fand an ihrem Pkw auch einen Zettel eines aufmerksamen Zeugen, der den Unfall beobachtet hatte. Darauf angegeben war das vermutliche amtliche Kennzeichen des Unfallverursachers. Seine Kontaktdaten hatte der Zeuge allerdings nicht hinterlassen. Die Odenthalerin begab sich in ihre Kfz-Werkstatt, welche den Schadenswert auf circa 2.500 Euro bezifferte. "Wenn Sie Zeuge eines Unfalls mit Verkehrsunfallflucht geworden sind, können Sie natürlich einen Zettel am beschädigten Fahrzeug hinterlassen. Jeder Hinweis hilft uns zur Aufklärung. Im Optimalfall sollten Sie jedoch direkt die Polizei über den Notruf 110 verständigen. Ein Zettel kann wegfliegen oder auch entwendet werden, zum Beispiel auch vom Unfallverursacher selbst, falls dieser zum Unfallort zurückkehrt", sagt Polizeihauptkommissar Achim Oberließen aus dem Verkehrskommissariat der Polizei Rhein-Berg. "Beim Hinterlassen eines Zettels sollten Sie in jedem Fall Ihre Kontaktdaten angeben. Wer unter Zeitdruck steht, sollte am besten immer zum Hörer greifen und den Notruf wählen. Die Befragung erfolgt oft auch erst zu einem späteren Zeitpunkt per Zeugenfragebogen. Dabei handelt es sich um einen Vordruck, den man mit wenig Zeitaufwand ausfüllen kann." Auch weist Oberließen nochmal daraufhin, dass das Vorgehen mit dem Hinterlassen eines Zettels in keinem Fall für den Unfallverursacher gilt: "Wer einen Unfall mit Fahrerflucht begeht, macht sich strafbar. Daher sollte bei einem verursachten Unfall immer die Polizei informiert werden." Die Polizei Rhein-Berg bittet den Zeugen, der den Zettel an dem Fahrzeug der Geschädigten hinterlassen hat, sich unter der Rufnummer 02202 205-0 zu melden. Weitere Zeugen, die Angaben zum Unfallverursacher machen können, werden ebenfalls um Mitteilung unter vorgenannter Rufnummer gebeten. (st) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis Pressestelle, RBe Steinberger Telefon: 02202 205 120 E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de