(UL) Langenau – Schlangenlinien mit Fahrrad / Am Dienstag zog die Polizei in Langenau einen Radler aus dem Verkehr.

Gegen 1 Uhr fuhr der 39-Jährige mit seinem Fahrrad in der Wörthstraße. Die Polizei beobachtete, dass er unsicher und in Schlangenlinien fuhr und stoppte die gefährliche Fahrt. Schnell hatten die Beamten den Verdacht, dass der Mann Alkohol getrunken haben könnte. Dies bestätigte ein Test. Die Polizei nahm ihn mit ins Krankenhaus. Dort entnahm ihm ein Arzt Blut. Seine Fahrt durfte der 39-Jährige nicht fortsetzen. Auf den Mann kommt nun eine Anzeige zu. Hinweis von der Polizei: Laut Gesetz ist es zwar erlaubt bis 1,6 Promille Fahrrad zu fahren, strafbar kann man sich aber schon früher machen. Das passiert, wenn man mit niedrigerer Alkoholisierung trotzdem nicht in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Aufgrund der oft schweren Folgen von alkoholisiertem Fahren fallen hier die Strafen auch sehr hoch aus. Fahrradfahren erfordert einen Gleichgewichtssinn, unter Alkoholeinfluss kann dieser stark beeinträchtigt sein. Betrunkene Radfahrer können dann gefährlich stürzen oder anders verunfallen. In Vergangenheit kam es immer wieder so zu schweren Verletzungen. Die Polizei rät, ausschließlich nüchtern Fahrrad zu fahren, das sichere Fahren mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss wird oft unterschätzt und dann ist es meist zu spät. +++++++ 1523040 Jürgen Rampf, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de