BPOLI MD: 28-Jähriger begeht Straftaten und sitzt nun im Gefängnis – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Im April dieses Jahres erhielt ein 28-Jähriger am Hallenser Hauptbahnhof Strafanzeigen wegen Hausfriedenbruchs und Beleidigung. Die weiteren polizeilichen Maßnahmen führten ihn jetzt ins Gefängnis: So erließ die Staatsanwaltschaft Halle zwei Monate später einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den Mann. Wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln wurde er bereits im Oktober 2021 durch das Amtsgericht Eisleben zu 1350 Euro Geldstrafe beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Weder zahlte er den geforderten Geldbetrag, noch stellte er sich, trotz ergangener Ladung, dem Strafantritt. Folglich erging der Haftbefehl. Am 2. August 2022 überprüften Bundespolizisten im Rahmen der weiteren Sachbearbeitung wegen seines widerrechtlichen Verweilens und den begangenen Beleidigungen den Wohnsitz des Tatverdächtigen im Landkreis Mansfeld-Südharz. Der Freund Zufall spielte der Streife in die Karten. So stand der in der Vergangenheit mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Mann vor seinem Wohnhaus und rauchte augenscheinlich einen Joint. Dem Gesuchten wurde der Haftbefehl eröffnet. Die geforderten 1350 Euro konnte der aus Niger stammende Mann nicht aufbringen. Jedoch räumten die Beamten ihm die Option ein, nochmals in seine Wohnung zu gehen, um sein Ausweisdokument und private Utensilien des täglichen Bedarfs einzupacken. Hierbei fiel den Bundespolizisten ein szenetypisches Cliptütchen mit vermutlich Marihuana auf. Dieses und der Joint wurden sichergestellt und zuständigkeitshalber an die Landespolizei übergeben. Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhält er nun eine weitere Strafanzeige. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 28-Jährige in die Justizvollzugsanstalt in Halle gebracht. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 Mobil: +49 (0) 152 / 04617860 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de