BPOL NRW: Schüsse gefallen – Bundespolizisten reagieren sofort
Am gestrigen Mittwochabend (03. August) vernahmen Bundespolizisten im Fredenbaumpark im Dortmunder Stadtgebiet Schüsse. Die jugendlichen Verursacher konnten schnell ausfindig gemacht und gemeinsam mit der Polizei Dortmund gestellt werden.
Gegen 19:50 Uhr befanden sich Bundespolizisten mit ihren Diensthunden im Fredenbaumpark in Dortmund-Westerholz, als diese die Abgabe von zwei Schüssen wahrnahmen. Die Beamten konnten den Ort des Geschehens schnell ausfindig machen. So erblickten diese hinter einem Buschwerk vier Personen, aus deren Richtung die mutmaßlichen Schüsse kamen.
Die Einsatzkräfte näherten sich den Jugendlichen und gaben sich unmissverständlich zu erkennen. Beim Erblicken der Beamten wurde eine Schusswaffe fallengelassen und einem der zunächst Unbekannten gelang die Flucht. Dieser wurde jedoch kurze Zeit später von den Beamten der Polizei Dortmund gestellt.
Ob weitere Schusswaffen geführt wurden, war den Beamten zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Die Deutschen wurden aufgefordert den Anweisungen der Polizeibeamten Folge zu leisten. Diesen Aufforderungen kamen die jungen Männer jedoch nicht nach, so dass die Anwendung der Schusswaffe angedroht werden musste. Mit Hilfe der Diensthunde gelang es den Einsatzkräften die Personen, welche ständig umherliefen, räumlich voneinander zu trennen.
Die Jugendlichen (16, 17, 17) legten sich nach erneuter mehrfacher Aufforderung bäuchlings auf den Boden. Die Schreckschusspistole konnte neben den Tatverdächtigen auf dem Boden liegend, sichergestellt werden. Die Waffe war mit Munition geladen.
Einsatzkräfte der Polizei Dortmund durchsuchten die Minderjährigen und fanden jeweils ein kurzes Küchenmesser in den Bauchtaschen der zwei Personen.
Anschließend übernahm die Landespolizei die Heranwachsenden und die weiteren Ermittlungen.
Ein Bundespolizist verletzte sich bei den polizeilichen Maßnahmen und zog sich eine Fraktur des linken Daumens zu. Bundespolizisten leiteten zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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