BPOL NRW: Vier Personen am Wochenende festgenommen – Erfolgreiche Fahndung durch Bundespolizei

Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende (05.-07.08.2022). Zu Beginn stellten die Bundespolizeibeamten am Freitagmorgen einen bulgarischen Staatsangehörigen fest, welcher beabsichtigte, nach Varna/Bulgarien zu reisen. Hierbei wurde festgestellt, dass der 39-Jährige im Februar 2016 von der Staatsanwaltschaft Bremen wegen versuchter Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung per Haftbefehl gesucht wurde. Bereits im Juli 2012 wurde der in Krefeld lebende Mann rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Im Februar 2016 wurde der Verurteilte in sein Heimatland abgeschoben. Es verblieb eine Restfreiheitsstrafe von fünf Tagen. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der Verurteilte an die zuständigen Justizbehörden übergeben. Ein paar Stunden später wurde ein 48-jähriger aserbaidschanischer Staatsangehöriger zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei bei den Beamten vorstellig. Hierbei stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im September des letzten Jahres einen Haftbefehl wegen Kennzeichenmissbrauchs gegen den im Juli 2021 Verurteilten erlassen hatte. Der in Aserbaidschan lebende Mann konnte seine Reise jedoch fortführen, da er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 20 Tagen abwenden konnte. Am Freitagnachmittag dann wurde, ebenfalls im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei, ein 29-jähriger türkischer Staatsangehöriger kontrolliert. Bei diesem stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen versuchter unerlaubter Einreise gegen den im September 2021 Verurteilten erlassen hatte. Die Geldstrafe in Höhe von knapp 400 Euro konnte von dem in den Niederlanden lebenden Mann vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 26 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte der Reisende seine Reise fort. Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei am Sonntagmittag einen deutschen Staatsangehörigen, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Antalya/Türkei befand. Hierbei wurde festgestellt, dass der 31-Jährige gleich mit zwei Haftbefehlen von der Staatsanwaltschaft Oldenburg gesucht wurde. Im Juli dieses Jahres wurde durch diese jeweils ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Betruges gegen den im Mai 2018 und August 2020 Verurteilten erlassen. Der Mann konnte die ihm auferlegten Geldstrafen in Gesamthöhe von 600 und knapp 900 Euro vor Ort jedoch nicht begleichen, so dass dieser durch die Bundespolizei an die zuständige Justizbehörde überstellt wurde. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.