Eindringen in eine Wohnung – Gemeinsame Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft
In der Nacht zum Montag drang ein 44-Jähriger in eine fremde Wohnung in der Braunschweiger Straße ein. Die Polizei konnte den Mann am Ort in Gewahrsam nehmen.
Gegen 01:00 Uhr wurden Anwohner durch lautes Klirren geweckt. Das Geräusch kam von einem benachbarten Grundstück. Als sie nachschauen wollten, bemerkten sie einen ihnen unbekannten Mann, der sich nun ihrem Wohnhaus näherte und dort auf die Wohnungstür der Nachbarin einwirkte. Durch die Zerstörung einer eingesetzten Scheibe gelang der Mann in die Wohnung und stand dort einer 63-Jährigen gegenüber, diese hatte schon die Polizei gerufen.
Die Beamten konnten den Mann im Hausflur antreffen, er hatte sich beim Eindringen in die Wohnung verletzt und wurde per Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Bevor er sich dem Wohnhaus zugewandt hatte, hatte er tatsächlich eine Scheibe des benachbarten Schnellimbisses beschädigt. Gegen den in Gifhorn wohnenden Mann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das Krankenhaus konnte er inzwischen verlassen. Ein Haftbefehl wurde mangels Vorliegen von Haftgründen nicht beantragt. Die Ermittlungen werden durch die Polizei Gifhorn unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Hildesheim geführt.
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Christoph Nowak
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