Aktion „BREMS DICH! Schule hat begonnen.“ – Tipps für Autofahrerinnen und Autofahrer zum Start des neuen Schuljahres
Mit Beginn des neuen Schuljahres in NRW am Mittwoch (10.08.) nehmen wieder viele Kinder und Jugendliche am Straßenverkehr teil. Unter ihnen befinden sich ab Donnerstag auch 171 000 Schulanfängerinnen und Schulanfänger.
Tipps der Polizei für einen sicheren Start:
- Im Bereich von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und anderen
Orten, an denen sich Kinder aufhalten, sollten Sie besonders
aufmerksam sein, langsam fahren und bremsbereit sein. - Oftmals ist in solchen Bereichen die Höchstgeschwindigkeit auf
Tempo 30 begrenzt. Halten Sie sich unbedingt an das vorgegebene
Tempolimit, da sich Ihr Anhalteweg mit zunehmender
Geschwindigkeit erheblich verlängert. Bei Tempo 30 beträgt der
Anhalteweg (Reaktionsweg + Bremsweg) etwa 13,5 Meter, bei Tempo
50 ist er bereits mehr als doppelt so lang (circa 27,5 Meter). - Selbst Tempo 30 kann in Gefahrensituationen - wie spielenden
Kindern am Fahrbahnrand oder einem auf die Straße rollenden Ball
- viel zu schnell sein. - Rechnen Sie immer mit spontanem und unvorhersehbarem Verhalten
von Kindern. Im Spiel unterscheiden Kinder nicht mehr zwischen
Gehweg und Fahrbahn. - Denken Sie daran: Grundschulkinder und Kindergartenkinder können
komplexe Verkehrssituationen noch nicht überblicken und richtig
beurteilen. Erst ab einem Lebensalter von 12 bis 14 Jahren
entwickeln sie ein solches Verständnis. - Kinder können Geschwindigkeiten und Entfernungen nicht
einschätzen. Deshalb kann es sein, dass Kinder vor Ihnen die
Fahrbahn überqueren, obwohl sie Ihr Auto kommen sehen. - Vorsicht auch auf Parkplätzen. Kinder müssen im Straßenverkehr
erst noch ein Gefahrenradar entwickeln. Es kann sein, dass die
Kleinen sich vor oder hinter Ihr parkendes Autos setzen und dort
spielen. Die damit verbundene Gefahr ist ihnen nicht bewusst. - Kinder lernen von uns Erwachsenen! Seien Sie immer Vorbild!Einen Beitrag zur Verkehrsunfallprävention leisten besonders geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Sie führen ein Fußgängertraining für Vorschulkinder und deren Eltern durch. Darüber hinaus unterstützen die Beamten Grundschulen bei der Fahrradausbildung im 4. Schuljahr und beraten bei der Verkehrserziehung.
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