Rheinisch-Bergischer Kreis: Schulbeginn – „Anfangen wie ein Kind zu denken!“

Am Mittwoch (10.08.) ist es so weit und die Schule geht für die Schülerinnen und Schüler in NRW und damit auch im Rheinisch-Bergischen Kreis wieder los. Am Donnerstag (11.08.) werden dann die i-Dötzchen eingeschult. Und das heißt auch Präventionsarbeit für das Kommissariat Verkehrsunfallprävention und Opferschutz der Polizei Rhein-Berg. "Es geht uns nicht nur darum, dass die Menschen langsamer fahren und insbesondere in den 30er-Zonen an den Schulen besonders aufmerksam sind", sagt Verkehrssicherheitsberater Uwe Ortmann. "Wichtig ist uns auch, dass Erwachsene umdenken und die Gefahren aus Kindersicht erkennen. Ein Stück weit anfangen wie ein Kind zu denken." Schon viele Jahre gehen die Verkehrssicherheitsberater der Polizei Rhein-Berg daher in die Kindergärten und Schulen, um Kinder und deren Eltern für die Gefahren im Verkehr zu sensibilisieren. "Kinder schätzen Gefahrensituationen, die für Erwachsene Alltag sind, oft ganz anders ein", so Ortmann. Folgende allgemeine Tipps hat die Polizei Rhein-Berg für die Eltern von Grundschulkindern: 1. Der neue Schulweg sollte intensiv geübt werden! 2. Einhalten der Verkehrsregeln und mit dem Fehlverhalten anderer rechnen! 3. Wenn Ihr Kind in einer Gruppe zur Schule geht, es ermuntern, trotzdem eigenverantwortlich zu denken und zu handeln! Nicht abschauen und nachahmen! 4. Die nächste dunkle Jahreszeit kommt bestimmt, von daher darauf achten, immer gut sichtbar zu sein! Aufgrund der eingeschränkten Entwicklung des Gehirns im jungen Alter haben Kinder eine ganz andere Wahrnehmung beispielsweise in folgenden Dingen: Blickfeld: Kinder bis zum Alter von etwa neun Jahren haben ein eingeschränktes Blickfeld. Ein Fahrzeug von der Seite erkennen sie erst später. Und aufgrund ihrer Größe ist ihr Sichtbereich geringer. Perspektive: Kinder gehen davon aus, sehe ich den Autofahrer, dann sieht er mich auch. Dass sie allerdings beispielsweise zwischen geparkten Autos stehen und für den Pkw-Fahrer schwer zu erkennen sind, berücksichtigen sie nicht. Erst ab einem Altern von circa acht Jahren können Kinder sich in die Sicht eines anderen Verkehrsteilnehmers hineinversetzen. Geschwindigkeit: Im Kindergartenalter können Kinder sogar kaum einordnen, ob ein Auto steht oder fährt. Für sie ist es auch nicht nachvollziehbar, warum ein fahrendes Auto einen Bremsweg benötigt. Auch im Grundschulalter von circa neun Jahren haben Kinder noch Probleme einzuordnen, ob ein Auto schnell oder langsam fährt. Hörvermögen: Ab dem Alter von etwa acht Jahren beginnen Kinder ihr Gehör zur Orientierung im Straßenverkehr zu nutzen. Bis dahin können sie nur schwer sagen, aus welcher Richtung zum Beispiel ein Motorengeräusch kommt. "Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich in ein Kind hineinzuversetzen. An einem Fußgängerüberweg beispielweise bitte nicht mit dem Fahrzeug langsam darauf zu rollen oder eine Lichthupe geben. Sondern einfach stehen bleiben. Erst dann weiß das Kind, dass es rüber gehen kann. So sollten Eltern das ihren Kindern auch beibringen", beschreibt Uwe Ortmann. "Denn Kinder sind schließlich keine jungen Erwachsenen." (st) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis Pressestelle, RBe Steinberger Telefon: 02202 205 120 E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de