Velen – Unversichert mit E-Roller unterwegs

Flott, handlich, elektrisch mobil - und auf öffentlichen Wegen und Straßen nur mit dem entsprechenden Versicherungsschutz zu nutzen: Darüber mussten sich jetzt zwei Jugendliche in Velen durch die Polizei aufklären lassen. Den Polizeibeamten war am Dienstag, 09.08.2022, am Nachmittag aufgefallen, dass an den Fahrzeugen die Versicherungskennzeichen fehlten. Die Fahrt der beiden nahm damit ein unfreiwilliges Ende. Die Beamten leiteten Strafverfahren gegen die Jugendlichen und gegen den Halter der Fahrzeuge ein. Hintergrundinformation zum Thema: Der Gesetzgeber schreibt auch für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge vor, dass ihre Fahrer damit nicht ohne Versicherung im Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Schließlich können schon bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten folgenreiche Unfälle passieren. Wenn eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis für den E-Scooter vorliegt beziehungsweise ein "Certificate of Conformity" (COC), lässt sich für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wichtig: Wer einen Elektrotretroller fahren will, sollte sich also genau darüber informieren, ob das entsprechende Modell im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt ist. Und jeder Fahrende eines solchen E-Scooters sollte sich mit den Regeln und Bestimmungen vertraut machen, die dafür gelten. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu im Internet viel Wissenswertes gebündelt: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html. (to) Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Pressestelle (db) Dietmar Brüning (mh) Markus Hüls (to) Thorsten Ohm (fr) Frank Rentmeister Telefon: 02861-900-2222