Viersen-Dülken: Unfallflucht nach Sturz eines Fahradfahrers
Am Mittwochnachmittag gegen 15.20 Uhr ist ein 84-jähriger E-Bike-Fahrer aus Tönisvorst in Dülken auf der Eintrachtstraße gestürzt, nachdem er von einem Pkw-Fahrer abgedrängt worden war. Der 84-Jährige zog sich leichte Verletzungen zu, das E-Bike wurde beschädigt.
Der E-Bike-Fahrer hatte die Eintrachtstraße gekreuzt und fuhr in der Nähe der Einmündung Ackerstraße in Richtung Bodelschwinghstraße, als er von einem Pkw-Fahrer abgedrängt wurde, gegen den Bordstein stieß und zu Fall kam. Er und ein Zeuge konnten sich unabhängig voneinander das Kennzeichen des Autos melden, dessen Fahrer seine Fahrt fortgesetzt hatte, ohne die Möglichkeit zu geben, seine Beteiligung an dem Unfall feststellen zu lassen. Die Ermittlungen dauern an.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Für die Beteiligung am Unfall ist es unerheblich, ob es zu einer Berührung gekommen ist oder nicht. Wer an einem Unfall beteiligt ist, muss die Feststellung seiner Personalien und der Art der Unfallbeteiligung ermöglichen. Für Unfallflucht sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die Polizei bittet alle, die am Straßenverkehr teilnehmen, sich auch als Zeugen zur Verfügung zu stellen, wenn sie eine Unfallflucht beobachten. Sie verhelfen so Geschädigten zu ihrem Recht, wenn es um die Regulierung von Schäden oder eventuelles Schmerzensgeld geht. /hei (729)
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Alina Mevissen
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