BPOL NRW: Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mönchengladbach und der Bundespolizeiinspektion Düsseldorf – Festnahme eines Flaschenwerfers
Ein Mann (34) näherte sich am Sonntagnachmittag (14. August), um 17.00 Uhr, am Mönchengladbacher Hauptbahnhof Bundespolizisten von hinten und bewarf sie mit einer Glasflasche. Ein weiterer Passant (48) griff in dem Moment einen bereits Geschädigten (25) mit einem Faustschlag an. Landes- und Bundespolizei griffen ein, nahmen zwei Tatverdächtige vorläufig fest und ermitteln nun wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der Körperverletzungen.
Auf der Dienststelle der Bundespolizei erschien ein Mann (25) afghanischer Staatsangehörigkeit, er berichtete, dass ihn ein Passant mit einer Flasche beworfen habe und ihn im Nacken traf. Die Beamten suchten mit dem Geschädigten den Ereignisort in der Heinrich-Sturm-Straße auf. Als der Geschädigte die erlebte Situation schilderte, näherte sich von hinterrücks der 34-jährige Somalier und warf aus der Entfernung eine Bierflasche gezielt auf die Uniformierten. Diese zerplatzte einige Meter vor ihnen. Dabei wurde eine Beamtin (26) durch eine Scherbe leicht an der Hand verletzt.
Beamte des Polizeipräsidiums Mönchengladbach kamen zur Unterstützung hinzu, als der 34-Jährige soeben zu Boden gebracht und der Geschädigte von einem weiteren Passanten (48) afghansischer Herkunft mit der Faust angegriffen wurde. Ein Diensthund der Bundespolizei trennte die Beteiligten.
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Mit dem Aufwuchs der Polizeikräfte der Landes- sowie Bundespolizei konnte die Situation beruhigt werden. Uniformierte nahmen den 34-Jährigen und den 48-Jährigen vorläufig fest. Der 34-Jährige wurde der Wache zugeführt. Es wurde ein Atemalkoholwert von 2,3 Promille gemessen. Der Tatverdächtige verblieb bis 20 Uhr im Gewahrsam. Die anderen Beteiligten wurden entlassen. Laut Aussage des Geschädigten handelte es sich bei dem Mann, der die Flasche in Richtung der Uniformierten warf, nicht um denjenigen, von dem er beworfen wurde.
Somit wurde ein Verfahren wegen der gefährlichen Körperverletzung gegen Unbekannt eingeleitet. Gegen den 34-Jährigen wird wegen der gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriffs ermittelt. Gegen den 48-Jährigen wird ebenfalls wegen der Körperverletzung ein Verfahren geführt.
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