BPOLI L: Mit 3,5 Promille ist man nicht mehr flugtauglich

Viele Reisende verkürzen die Wartezeit bis zum Boarding auch mal mit einem kleinen Schläfchen. So auch ein 61-jähriger Leipziger gestern Abend im Wartebereich des Leipzig Flughafens, als er auf seinen Flug in die Türkei wartete. Der Mann war einer Streife der Bundespolizei Leipzig aufgefallen, da sie in seiner Umgebung starken Alkoholgeruch wahrnahmen. Die Beamten mussten bei ihren Weckversuchen feststellen, dass der Mann nicht mehr so richtig ansprechbar war. Daraufhin forderten sie umgehend den Flughafenrettungsdienst an und informierten die Airline. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 3,5 Promille. Durch den Notarzt wurde die Reiseunfähigkeit des Mannes bescheinigt. Auch der Flugkapitän hätte ihn aufgrund seines Alkoholisierung nicht an Bord genommen und vom Flug ausgeschlossen. Das Reisegepäck des 61 -Jährigen wurde wieder ausgeladen und er aufgrund des gesundheitlichen Zustandes in das Schkeuditzer Krankenhaus transportiert. Damit niemand aufgrund übermäßigen Alkoholgenusses von der Flugreise ausgeschlossen werden muss, die Empfehlung der Bundespolizei, möglichst vor Abflug zum Urlaubsort keinen Alkohol konsumieren, so ist der Abflug auch gesichert. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Leipzig Pressesprecher Jens Damrau Telefon: 0341-99799 106 o. Mobil: 0172/305 12 80 E-Mail: presse.leipzig@polizei.bund.de