(BC) Biberach an der Riß – Kein Ausweis dabei, dafür Drogen / Am Montag verweigerte ein Mann in Biberach an der Riß die Angabe seiner Personalien.
Ein 27-Jähriger war gegen 18.15 Uhr beim Busbahnhof unterwegs. Dort kontrollierten ihn die Beamten. Weil er die Angabe seines Namens und seiner Adresse verweigerte, belehrte ihn die Polizei. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Um doch noch herauszufinden, um wen es sich handelt, durchsuchten ihn die Ermittler nach einem Ausweis. Diesen fanden sie nicht. Stattdessen hatte der 27-Jährige etwa drei Gramm Marihuana dabei. Dies war in drei Einheiten aufgeteilt und befand sich in seinem Tabakbeutel, der entsprechend roch. Weil er seinen Namen immer noch nicht sagen wollte, nahmen ihn die Beamten mit zum Polizeirevier Biberach. Dort ermittelten sie die Personalien des Mannes und zeigten ihn an. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entließen sie den 27-Jährigen auf freien Fuß. Für den Bereich des Bahnhofes erhielt er jedoch einen Platzverweis bis zum nächsten Morgen.
Geldstrafen und die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen Rauschgiftkonsumenten. Das soll abschrecken, in eine Rauschgiftkarriere einzusteigen. Doch der Polizei sei die Vorbeugung mindestens genauso wichtig, berichtet das Polizeipräsidium Ulm. Gerade der Einstieg von jungen Menschen in den Rauschgiftkonsum müsse frühzeitig verhindert werden. Dabei gehe es auch um die Gesundheit der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden. Die aktuell eher verharmlosende Diskussion über Rauschgifte lasse die Hemmschwelle zum Einstieg sinken, so die Polizei. Doch sei der Konsum so genannter weicher Drogen wie Haschisch und Marihuana gleichermaßen mit gesundheitlichen Folgen verbunden. Auch sie hätten massive Auswirkungen auf Körper und Geist zur Folge, bekräftigt die Polizei. Je jünger die Konsumenten und je exzessiver und unkontrollierter der Konsum, umso gravierender seien die Auswirkungen.
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