Osnabrück: Verdacht des erpresserischen Menschenraubs löste Polizeieinsatz aus
Aus der Lindenstraße erreichte die Polizei am frühen Samstagmorgen ein Notruf, der den Verdacht eines erpresserischen Menschenraubs (eine Entführung) nahelegte. Ein 21-jähriger albanischer Staatsbürger hatte seine Ex-Partnerin auf offener Straße in ein Auto gezerrt und war mit ihr davongefahren. Begleiterinnen der 19-jährigen Osnabrückerin hatten den Notruf gewählt.
Aus Zeugenbefragungen und vergangenen polizeilichen Einsätzen ergab sich der Verdacht, dass der Mann die 19-Jährige in sein Heimatland verschleppen könnte. Der 21-Jährige verfügt über keinen festen Wohnsitz in Deutschland, hat aber Kontaktadressen in Osnabrück.
Die Polizei Osnabrück nahm, in direkter Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, intensive Ermittlungen auf. Fast zwei Dutzend Ermittlerinnen und Ermittler machten sich an die Arbeit. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück erließ das Amtsgericht Osnabrück verschiedene Beschlüsse zur Telekommunikationsüberwachung. Weiterhin stellte eine Richterin einen Haftbefehl für den 21-Jährigen aus. Zeugen, Angehörige und Kontaktpersonen des Tatverdächtigen und des Opfers wurden aufgesucht und befragt.
Am späten Nachmittag meldete sich die 19-Jährige telefonisch aus den Niederlanden und deutete einer Zeugin gegenüber an, dass eine Rückkehr nach Osnabrück im Raume stehe. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft konzentrierten sich nun auf mögliche Anlaufpunkte im Stadtgebiet und die Vorbereitung einer Festnahme des Tatverdächtigen.
Gegen 21 Uhr wurde das gesuchte Fahrzeug, ein Fiat Stilo, in der Pommerschen Straße von Einsatzkräften aufgetan. Das Fahrzeug wurde blockiert und der Tatverdächtige festgenommen. Die 19-jährige Frau befand sich ebenfalls im Fahrzeug, sie war körperlich weitestgehend unversehrt.
Der Tatverdächtige wurde zur Sache vernommen, machte aber von seinem Recht zu schweigen Gebrauch.
Der Verdacht des erpresserischen Menschenraubs hält nach ersten Ermittlungen nicht mehr stand. Im Raum stehen jedoch weiterhin eine Freiheitsberaubung, Nötigung, einfache Körperverletzung und der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Haftgründe waren nicht mehr zu begründen, der 21-Jährige wurde aus den polizeilichen Maßnahmen in die Freiheit entlassen. Es wurden polizeiliche Schutzmaßnahmen ergriffen, die den Kontakt des Tatverdächtigen zum Opfer untersagen.
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Matthias Bekermann
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