BPOLI EBB: Doppelschlag gegen Schleuserorganisation – Untersuchungshaft angeordnet
Der Bundespolizei ist nun an der polnischen Grenze ein Doppel-schlag gegen Schleuserbanden gelungen. Zusammen mit Beamten der Landespolizei und unterstützenden Einsatzkräften der Bundespolizeiabteilung Bad Düben konnten am 17. und 18. August 2022 zwei Schleuser von insgesamt 23 Migranten festgenommen werden. Gegen beide wurden Haftbefehle zur Untersuchungshaft angeordnet.
Fahnder der Gemeinsamen Einsatzgruppe Oberlausitz (GEGO) stoppten am 17. August 2022 gegen 07:00 Uhr auf der B 99 bei Wittgendorf einen moldawischen Mercedes Benz Vito. Der Fahrer, ein 44-jähriger Moldawier, hatte hier kurz zuvor 13 Migranten abgesetzt, die er von Polen kommend über die Grenze gebracht hatte. Auf der B 99 und in einem nahen Waldgebiet konnten hinzugezogene Einsatzkräfte 13 Männer stellen. Bei ihnen handelt es sich um 9 Afghanen im Alter zwischen 22 und 38 Jahren sowie vier Tadschiken im Alter zwischen 23 und 29 Jahren. Die Männer mussten während ihrer Fahrt im Transporter des Moldawiers übereinander und im Fußraum sitzen. Den Aufenthalt legitimierende Dokumente konnten die sie nicht vorweisen. Den Ermittlungen zufolge soll der Fahrer insgesamt zehn solcher Fahrten durchgeführt haben. Er hatte im Transporter neben sich griffbereit einen Baseballschläger liegen und an seinem Sitz steckte ein Kampfmesser.
Nur einen Tag später geriet ebenfalls bei Wittgendorf ein weiterer Schleuser ins Visier von Zivilfahndern der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Bautzen (GFG). Um 19:45 Uhr stoppten die Beamten einen voll besetzten Renault Transporter. Beim Fahrer handelte es sich um einen 28-jährigen Weißrussen. Er hatte acht Afghanen sowie zwei Tadschiken im Alter zwischen 17 und 38 Jahren über die polnische Grenze nach Deutschland gebracht. Auch hier wurde es eng im Fahrzeuginnenraum. Einer der Männer saß im Kofferraum. Auch hier konnte niemand seinen Aufenthalt legitimieren. Drei der Afghanen hatten falsche Identitätskarten dabei.
Die Bundespolizei ermittelt wegen des Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdenden Bedingungen. Die eingeschleusten Männer müssen sich wegen ihrer Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten. Die Schleuser wurden dem Haftrichter vorgeführt. Der Moldawier wurde am Nachmittag des 18. August in die JVA Görlitz eingeliefert, der Weißrusse am heutigen Nachmittag in die JVA Dresden.
Dieser Fahndungserfolg war nur durch die enge Zusammenarbeit von Bundes- und Landespolizei möglich, sowie der Einbindung der beiden gemeinsamen Fahndungseinheiten. Zahlreiche Erkenntnisse in der Vergangenheit konnten aber auch durch die vielen Hinweise aus der Bevölkerung, die bei den Ermittlern ein-gehen, gewonnen werden.
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