BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet verurteilte Betrügerin und zieht Geldstrafe ein

Am gestrigen Montagmorgen (22.08.2022) wurde eine 33-jährige deutsche Reisende zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Izmir/Türkei bei den Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf vorstellig. Diese stellten hierbei fest, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg im Dezember 2019 einen Haftbefehl wegen Betruges in zwei Fällen gegen die im Oktober 2018 Verurteilte erlassen hatte. Die Duisburgerin konnte ihren Flug in die Türkei jedoch antreten, da sie die Geldstrafe in Gesamthöhe von 1.500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen abwenden konnte. Weiterhin wurde am Montagmorgen ein 47-jähriger moldauischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizeibeamten kontrolliert, welcher beabsichtigte, nach Chisinau/Moldawien auszureisen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Oktober des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen Sachbeschädigung gegen den im Mai 2021 Verurteilten erlassen. Doch auch der in Moldawien lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss trat er seinen Flug nach Chisinau an. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.