Bundespolizeidirektion München: Verwandter zahlt Geldstrafe – Afghane darf trotzdem nicht weiterreisen

Es half nichts. Er durfte nicht einreisen. Obwohl sich ein afghanischer Businsasse bei der Grenzkontrolle auf der A93 ausweisen konnte und obwohl er dafür sorgte, dass eine gegen ihn verhängte 80-tägige Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung seiner Justizschulden abgewendet werden konnte, ließ ihn die Rosenheimer Bundespolizei nicht weiterreisen. Der 30-Jährige wurde am Donnerstag (25. August) nach Österreich zurückgewiesen. Bei Grenzkontrollen nahe Kiefersfelden überprüften die Bundespolizisten die Personalien des Afghanen, der den Beamten einen Reisepass und eine italienische Aufenthaltsgenehmigung ausgehändigt hatte. Mit seinen Papieren war alles in Ordnung, allerdings stellte sich heraus, dass er mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Demnach war er Anfang 2020 vom Amtsgericht in Kaufbeuren wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 900 Euro einschließlich Verfahrenskosten verurteilt worden. Diese Summe war er der Justizkasse aber schuldig geblieben. Auch bei seiner Kontrolle auf der Inntalautobahn konnte der in Südtirol gemeldete Mann, der nur knapp 40 Euro dabei hatte, die Strafe nicht begleichen. Ein telefonisch verständigter Verwandter half ihm aus der Misere und zahlte den geforderten Betrag bei der Bundespolizei in Passau ein. Somit blieb dem afghanischen Staatsangehörigen der Gang ins Gefängnis erspart. Doch statt ihm die Fahrt ins Landesinnere zu ermöglichen, wiesen ihn die Beamten nach Österreich zurück. Die Einreise wurde ihm verweigert, da er nach europäischem Recht für den beabsichtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik über ausreichende finanzielle Mittel für seinen Lebensunterhalt hätte verfügen müssen. Die mitgeführten rund 40 Euro wären für die geplanten vier Wochen in Deutschland nicht genug gewesen. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf ________________________________________________ Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 | Fax: 08031 8026-2199 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .