Verdacht illegales Rennen – Polizei beschlagnahmt Führerschein und Auto

Auf der Straße "Zur Heide" in Rommerskirchen verunglückte am Samstag (27.08.), gegen 18:00 Uhr, ein 18-jähriger Mann mit seinem Auto. Der Grevenbroicher war die Straße "Zur Heide" in Richtung Neukirchen gefahren und hob vermutlich aufgrund seiner zu hohen Geschwindigkeit an einer Kuppe von der Fahrbahn ab, so dass der Mercedes circa 35 Meter abhob. Der Pkw wurde dabei stark beschädigt, der Fahrer leicht verletzt. Rettungskräfte brachten ihn in ein umliegendes Krankenhaus. Die Beamten stellten den Führerschein und den Wagen des Rasers sicher. Der Mann wird sich nun wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens sowie einer Straßenverkehrsgefährdung verantworten müssen. Die Örtlichkeit wurde für die Dauer der Verkehrsunfallaufnahme gesperrt. Die Ermittlungen hat das Verkehrskommissariat übernommen. Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind im Strafgesetzbuch nach § 315d unter Strafe gestellt. Im Gesetz heißt es unter anderem: "Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] Wer [...] Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] Wer [...] die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: