Einsatzgeschehen am 8. August in der Holsteiner Straße – interne Maßnahmen eingeleitet
Lfd. Nr.: 0963
Der Dortmunder Polizeipräsident hat bereits in Abhängigkeit zum Ermittlungsstand des Strafverfahrens unverzüglich alle notwendigen dienstrechtlichen Maßnahmen getroffen. Gegen alle Beamtinnen und Beamten gegen die im Strafverfahren ermittelt wird, wurden Disziplinarverfahren eingeleitet. Diese wurden wie üblich für die Dauer des Strafverfahrens ausgesetzt.
Gleichzeitig wurden folgende vorläufige Maßnahmen getroffen:
Ein Beamter wurde vorläufig vom Dienst suspendiert. Vier weitere Polizeivollzugsbeamte/-innen sind in andere Tätigkeitsbereiche des Polizeipräsidiums Dortmund umgesetzt worden.
"Die Polizei Dortmund legt Wert auf die Feststellung, dass diese vorläufigen Maßnahmen nicht einer Vorverurteilung gleichkommen dürfen. Bis zum Ausgang des Strafverfahrens gilt auch bei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Unschuldsvermutung, genauso wie bei allen anderen Bürgerinnen und Bürgern," so Polizeipräsident Gregor Lange
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Polizei Dortmund
Gunnar Wortmann
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