(Bodensee/Mainau/Staad) Alkoholisiert auf dem Wasser – kein Kavaliersdelikt
Wenig einsichtig verhielten sich vergangenen Sonntag, 28. August, ein betrunkener Bootsführer und seine Begleiterin. Der Wasserschutzpolizei Überlingen war bei einer Sportbootkontrolle auf dem Bodensee aufgefallen, dass der Bootsführer beim Sprechen lallte, stark wankte und nach Alkohol roch.
Doch damit nicht genug, die beiden Bootsinsassen dachten gar nicht daran an der Kontrolle mitzuwirken und wollten ihre Fahrt fortsetzen. Sie zeigten sich der Polizeistreife gegenüber aggressiv und aufgebracht. Das Unverständnis über die Kontrolle und die geäußerten Beleidigungen waren so heftig, dass sich die Streife gezwungen fühlte, Verstärkung von der Wasserschutzpolizei Konstanz anzufordern.
Während der Kontrolle griff dann die Begleiterin des Bootsführers unvermittelt eine Beamtin an, verletzte sie dabei an der Hand und trat sie auch gegen das Schienbein. Auf Grund dessen wurden die beiden Bootsinsassen in den Hafen Staad gebracht, um die Kontrolle nun endlich abzuschließen. Die Anwesenheit von Bekannten am Hafen nutzen die beiden Störenfriede nun wiederum, um lautstark zu behaupten, dass die Beamten/-in ohne Grund eingeschritten und gewalttätig gegen sie vorgegangen seien. Dies führte zu Solidarisierungseffekten bei den Bekannten, die sich verbal einmischten, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen.
Durch die Staatsanwaltschaft Konstanz wurde schließlich die Blutentnahme bei dem betrunkenen Bootsführer angeordnet. Hierfür sollte er in einen Streifenwagen einsteigen und zu einem Arzt gefahren werden. Dagegen wehrte er sich körperlich massiv und beleidigte die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten erneut.
Gegen beide Bootsinsassen wird nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ermittelt. Der Bootsführer wird überdies wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr angezeigt, weil er deutlich über 1,8 Promille Alkohol im Blut hatte.
Die Wasserschutzpolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass das Führen von Schiffen und Booten mit und ohne Patent unter Alkoholeinfluss erhebliche Konsequenzen mit sich bringen kann. Die Polizei führt auch regelmäßig Kontrollen auf dem Wasser durch. Denn ein alkoholisierter Bootsführer stellt die gleiche Gefahr dar, wie ein betrunkener Autofahrer.
Für sogenannte Rudergänger (ohne Patent) und Schiffsführer (mit Patent) gelten auf dem Bodensee folgende Promillegrenzen: Wer sein Boot mit 0,8 Promille und mehr führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach der Bodenseeschifffahrtsordnung.
Wer einen Promillewert von 1,1 überschreitet, muss gar mit einer Strafanzeige gem. dem Strafgesetzbuch rechnen.
Sowohl das zuständige Schifffahrtsamt, als auch die Führerscheinstelle werden über solche Sachverhalte informiert und prüfen daraufhin die Geeignetheit als
Boots- und Kraftfahrzeugführer. Es ist also bei derartigen Sachverhalten durchaus möglich, auch den Pkw-Führerschein aufgrund von Ungeeignetheit zu verlieren. Ein Verhalten wie oben beschrieben dürfte die Frage nach einer etwaigen charakterlichen Ungeeignetheit ziemlich schnell beantworten.
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