Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 04.09.2022.
Ganzheitliche Verkehrsüberwachung mit dem besonderen Focus auf Tuning-/Posingdelikte sowie Alkohol- bzw. Drogendelikte im Straßenverkehr im Zuständigkeitsbereich von Salzgitter, Peine und Wolfenbüttel.
02.09.2022, 18:00 Uhr-03.09.2022, 02:00 Uhr.
Die Polizei führte mit einem erhöhten Kräfteansatz die ganzheitliche Verkehrskontrolle durch.
Insbesondere Anwohner aus Salzgitter hatten sich in der Vergangenheit über lautstarke Fahrzeuge, verursacht durch sogenannte Poser, beschwert. Daher führte die Polizei die ganzheitliche Verkehrskontrolle mit dem genannten Focus durch.
Das Phänomen des so genannten "Posings" im öffentlichen Straßenverkehr, verursacht durch Verkehrsteilnehmende, die mit ihren zumeist hochmotorisierten PKW auffallen wollen, nimmt in den letzten Jahren inspektionsübergreifend zu. Das Aufsehen erregende Verhalten entsteht hierbei durch serienmäßig verbaute, laute Abgasanlagen in Verbindung mit einer schnellen Fahrweise und riskanten Fahrmanövern durch die Fahrzeugführende.
Ein Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeugtuning ist hierbei nicht zwingend erforderlich.
Bauliche Veränderungen an Fahrzeugen können wesentlich die Verkehrssicherheit gefährden. Zudem können Veränderungen zu Schäden an den jeweiligen Fahrzeugen führen. Hierdurch können Gefahren für Fahrer dieser Fahrzeuge, aber auch für Unbeteiligte verursacht werden.
Ziel dieser Verkehrsüberwachung war eine Erhöhung der Verkehrssicherheit und eine Reduzierung von Verkehrsunfällen.
Folgende Feststellungen konnte die Polizei treffen:
Bereich der Stadt Salzgitter:
2 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
2 Verstöße nach § 315 d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen). Hier konnten Geschwindigkeiten im niedrigen dreistelligen km/h-Bereich innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt werden.
1 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz/Kraftfahrzeugsteuergesetz (Fahrzeug wurde ohne Haftpflichtversicherung gefahren)
1 Verstoß nach § 24 a StVG (Fahren unter Drogeneinfluss)
9 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen allgemeiner Verkehrsverstöße, Lärmbelästigung sowie "Unnützes Hin- und Herfahren" gemäß § 30 StVO
3 x Erlöschen der Betriebserlaubnis
Bereich des Landkreises Peine
2 Verstöße nach § 316 StGB (Fahren unter Alkohol-/Drogenbeeinflussung)
1 Verstoß nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz
1 Verstoß nach § 24 a StVG (Fahren unter Drogeneinfluss)
3 Fahrer waren nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis
11 Ordnungswidrigkeiten wegen allgemeiner Verkehrsverstöße
Bereich des Landreises Wolfenbüttel
9 Ordnungswidrigkeiten wegen allgemeiner Verkehrsverstöße.
Bei den jeweiligen Verstößen nach § 316 StGB und § 24 a StVG veranlasste die Polizei Blutentnahmen und untersagte in 8 Fällen eine Weiterfahrt.
Die Polizei wertet diese Verkehrskontrolle als Erfolg zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und kündigt auch für die Zukunft an, einen besonderen Focus auf das Deliktsfeld zu legen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Salzgitter
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Matthias Pintak
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