In kurzer Zeit zwei LKW aus dem Verkehr gezogen – Velbert – 2209047
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Am Mittwochnachmittag des 07.09.2022 war ein Kradfahrer vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann im Raum Velbert auf Streifenfahrt zur allgemeinen Überwachung des Straßenverkehrs, insbesondere aber auch zur Überwachung des Güternah- und -fernverkehrs. Dabei entdeckte der Verkehrsexperte in nur kurzer Zeit, im Ortsbereich Neviges bzw. Tönisheide, gleich zwei LKW, die ihre Fahrt nach der polizeilichen Kontrolle nicht mehr fortsetzen durften.
Gegen 16.30 Uhr war es ein weißer Renault Pritschenwagen auf der Wülfrather Straße, der augenscheinlich erheblich überladen war. Auf der offenen Ladefläche war als Schüttgut eine erhebliche Menge Splitt geladen. Diese Beladung führte dazu, dass nicht nur für den polizeilichen Verkehrsexperten erkennbar war, dass die Blattfedern des Transporters bereits eine negative Krümmung zeigten.
Eine Wägung des Renaults ergab, dass das Fahrzeug ein Gesamtgewicht von 4,6 Tonnen auf die Waage brachte. Zugelassen ist der Renault als 3,5-Tonner. Somit ergab sich eine Überladung von rund 1,1 Tonnen. Dies entspricht, selbst nach Abzug der üblichen Verkehrsfehlergrenze, einer Überladung von 30,8 Prozent.
Die Polizei untersagte dem 29-jährigen Fahrer aus Heiligenhaus die Weiterfahrt mit dem überladenen Fahrzeug. Eine gegen ihn vorgelegte Ordnungswidrigkeitsanzeige wird zudem ein Bußgeld in Höhe von 235,- Euro sowie einen Punkt in der Flensburger Zentralkartei zur Folge haben.
Gegen 17.00 Uhr war es ein weißer VW-Crafter eines Paket-Zustelldienstes, der auf der Siebeneicker Straße auffiel. Die Kontrolle ergab, dass beide Vorderreifen auf kompletter Lauffläche bis auf einen Millimeter Profiltiefe abgefahren waren. Am linken Vorderreifen war stellenweise sogar schon das Karkassen-Gewebe zu sehen.
Damit endeten für den 49-jährigen Fahrzeugführer aus Gelsenkirchen die Fahrt und die weitere Auslieferung seiner Pakete auf der Siebeneicker Straße.
Gegen den Fahrzeugführer, aber auch gegen den Fahrzeughalter mit Firmensitz in Ahlen, wurden jeweils Ordnungswidrigkeitsanzeigen vorgelegt. Diese werden nach amtlichem Bußgeldkatalog für den Fahrer 60,- Euro und einen Punkt in Flensburg, für den Fahrzeugverantwortlichen ebenfalls einen Punkt, aber 75,- Euro Bußgeld zur Folge haben.
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