Führen eines Leichtkraftrades ohne erforderliche Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Am 12.09.2022 gegen 19:00 Uhr teilte ein Zeuge der Einsatzleitstelle
des Polizeipräsidiums Neubrandenburg mit, dass gegenwärtig ein
Fahrzeugführer eines Leichtkraftrades ohne erforderliche
Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln im
Wohngebiet Datzeberg fährt. Durch die eingesetzten Polizeibeamten
konnte der 19 Jahre alte deutsche Staatsangehörige angetroffen
werden. An dem Leichtkraftrad waren Kennzeichen eines anderen
Kraftfahrzeuges angebracht und der Fahrzeugführer räumte den Konsum
von Betäubungsmitteln ein. Daher wurde eine Blutprobeentnahme
angeordnet und im Klinikum durchgeführt. Bei der Durchsuchung der
Person wurden weitere Betäubungsmittel und ein Einhandmesser
aufgefunden und sichergestellt. Zudem konnte durch den Fahrzeugführer
kein Eigentumsnachweis für das Leichtkraftrad vorgelegt werden. Somit
wurde es ebenfalls sichergestellt. Gegen den Fahrzeugführer wurden
mehrere Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des
Führens eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln, Besitz von Betäubungsmitteln, Urkundenfälschung,
sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, gegen das
Pflichtversicherungsgesetz und gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz
eingeleitet.
Im Auftrag
EPHK David Haupt
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Dezernat 1/ Einsatzleitstelle
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