Brand von 40 Strohballen – Kripo ermittelt Kinder als Verursacher
Mit unserer Pressemeldung vom 09.08.2022, um 14:36 Uhr, unter dem Titel "Polizei sucht Zeugen nach Brand von 40 Strohballen" berichteten wir über die vorsätzliche Brandstiftung an einer Strohmiete.
Demnach waren am späten Montagabend (08.08.), gegen 22:50 Uhr, neben einem Feldweg an der Wiesenstraße 40 Strohballen in Brand geraten. Im Laufe der Nachmittag- und Abendstunden hatten Zeugen wiederholt mehrere Kinder beobachtet, die sich dort aufgehalten hatten.
Link zur ursprünglichen Pressemeldung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/5293063
Nach Zeugenhinweisen konnten zwischenzeitlich drei Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren als Verursacher ermittelt werden. In ihren Vernehmungen zeigten sich die Jungen weitgehend geständig. Demnach soll der Älteste die Strohballen mit seinem Feuerzeug angezündet haben. Die Folge ihres Handelns hatte die Kinder wohl überrascht, hatten sie mit einer derartigen Ausbreitung des Feuers doch nicht gerechnet.
Das für alle Branddelikte im Rhein-Kreis Neuss zuständige Kriminalkommissariat 11 hat die Ermittlungen abgeschlossen und den Vorgang zur weiteren Entscheidung an die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf abgegeben.
Wissenswertes:
Kinder (bis unter 14 Jahren) sind schuldunfähig und daher strafrechtlich nicht verantwortlich.
Jugendliche (zwischen 14 und 18 Jahren) müssen sich in einem Jugendstrafverfahren verantworten, das im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht in erster Linie auf die Erziehung abzielt.
Deshalb werden nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) Erziehungsmaßnahmen verhängt, wie beispielsweise die verpflichtende Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einem Anti-Aggressions-Training. Für den Fall, dass solche Maßnahmen nicht genügen, bekommt der Jugendliche beispielsweise gemeinnützige Arbeitsstunden, die Zahlung eines Geldbetrages oder Jugendarrest auferlegt. Das Jugendstrafrecht sieht auch Freiheitsstrafen (Gefängnisstrafen) vor, diese werden aber selten verhängt.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: