Schockanruf – Telefonbetrüger ergaunern 45.000 Euro

Wolfsburg 15.09.2022, 12.00 Uhr Telefonbetrüger brachten durch einen Schockanruf am Donnerstagmittag eine 68-jährige Wolfsburgerin dazu, einer unbekannten Frau 45.000 Euro auszuhändigen. Am Donnerstagvormittag klingelte bei der 68-Jährigen das Telefon. Es meldete sich eine aufgelöste Frau, die vorgab, die Tochter der Angerufenen zu sein. Die vermeintliche Tochter erklärte, dass sie in Bockenem einen Verkehrsunfall verursacht habe bei dem eine Frau gestorben und ein Kleinkind schwer verletzt worden sei. Danach endete das Telefonat. Kurze Zeit später klingelte erneut das Telefon und es stellte sich eine Frau als Polizeibeamtin vor. Sie schilderte den Verkehrsunfall und erläuterte, dass es nun auch um das Leben des Kleinkindes schlecht stehe, da es Hirnbluten habe. Die falsche Beamtin fragte die Wolfsburgerin dann aus, wie viel Bargeld und Schmuck sie zu Hause habe und gab an, dass die Tochter bald einem Haftrichter vorgeführt werde. Dies könne nur verhindert werden, wenn die 68-Jährige umgehend eine Kaution von 45.000 Euro bezahle. Zeitgleich wurde ihr ein Aktenzweichen mitgeteilt. Die völlig geschockte Wolfsburgerin erklärte sich bereit, die Summe zu zahlen. Daraufhin wurde ihr zunächst erklärt, dass sie die Kaution bei einer Gerichtskasse einzahlen müsse. Die 68-Jährige entgegnete, dass ihr dies nicht möglich sei. Daraufhin bot die Telefonbetrügerin ihr ein Entgegenkommen an und erklärte, dass das Geld an einen Mitarbeiter des Amtsgerichts persönlich übergeben werden könne. Dann würde sie selbstverständlich auch eine Quittung bekommen. Als Übergabeort wurde ein Parkplatz einer Kirchengemeinde in der Straße An der Christuskirche vereinbart. Dort übergab die 68-Jährige das Geld an eine Frau, die sich als Abholerin zu erkennen gab. Während der Fahrt von der Wohnung der Wolfsburgerin bis zum Übergabeort wurde sie aufgefordert, das Telefonat nicht zu beenden. Nach der Übergabe erhielt die 68-Jährige einen erneuten Anruf der falschen Polizeibeamtin. Diese gab nun an, dass das Kleinkind verstorben sei und der Tochter nun ein Pflichtverteidiger zustehe. Die Angerufene solle sich nun mit einer, von der Anruferin vorgegebenen, Anwaltskanzlei in Verbindung setzen, die bereits über den Unfall informiert worden sei. Als die Wolfsburgerin die Kanzlei aufsuchte, wusste dort niemand etwas von dem Unfall und es stellte sich heraus, dass die 68-Jährigen einer perfiden Betrugsmasche aufgesessen war. Eine Mitarbeiterin der Kanzlei verständigte umgehend die Polizei. Die Ideen gehen den Telefonbetrügern nicht aus. Durch die Bekanntgabe eines Aktenzeichens, Erläuterung der Einzahlmöglichkeit bei einer Gerichtskasse und Nennung einer existierenden Anwaltskanzlei erwecken sie bei den sich in großer Sorge befindlichen Angerufen eine gewisse Seriosität. Darauf vertrauen die meist älteren Menschen und sind bereit, ohne Rückfrage bei den genannten Angehörigen, die geforderte Summe zu zahlen. Die Polizei warnt erneut eindringlich davor, Bargeld an fremde Personen auszuhändigen. Zeugen, denen am Donnerstagmittag im Bereich des Parkplatzes An der Christuskirche verdächtige Personen und Fahrzeuge oder eine Übergabehandlung aufgefallen ist, werden gebeten, bei den Ermittlern des 3. Fachkommissariates in Wolfsburg unter der Telefonnummer 05361/4646-0 zu melden. Rückfragen bitte an: Polizei Wolfsburg Melanie aus dem Bruch Telefon: 05361-4646104 E-Mail: melanie-aus-dem.bruch@polizei.niedersachsen.de