Mehrere Verkehrsunfälle mit leicht verletzten Radfahrern in Schwerin
In Schwerin kam es am vergangenen Freitag zu mehreren Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Radfahrern:
Am Freitag, dem 16.9. wurde in der Mittagszeit eine 21-jährige Radfahrerin bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt. Die Schwerinerin befuhr mit ihrem Fahrrad den Kreuzungsbereich der Gauß- bzw. der Apothekerstraße und stieß hier mit dem Lkw eines 50-jährigen Mannes aus Niedersachsen zusammen, der sich mit seinem Fahrzeug in die Kreuzung hineintastete.
Die Radfahrerin verletzte sich bei dem Unfall leicht. Es besteht der Verdacht, dass die Frau während der Fahrt durch die Benutzung ihres Handys abgelenkt war.
Beide Beteiligte des Verkehrsunfalles sind deutsche Staatsangehörige.
Ebenso am Freitag, dieses Mal gegen 17.30 Uhr, wurde ein weiterer Radfahrer bei einem Verkehrsunfall in Lankow leichtverletzt. Der 23-jährige Schweriner befuhr den Radweg entlang der Lübecker Straße in Richtung Friedrichstahl. Als er im Einmündungsbereich die Büdnerstraße überquerte, kam es zum Zusammenstoß mit dem rechtsabbiegenden Wagen einer 57-jährigen Schwerinerin. Der Radfahrer erlitt in Folge des Zusammenstoßes leichte Verletzungen und musste in ein Klinikum gebracht werden.
Das Kriminalkommissariat Schwerin hat die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen. Beide Beteiligte sind deutsche Staatsangehörige.
Gegen 19.50 Uhr schließlich wurde ein 30-jähriger Syrer als Fußgänger bei dem Zusammenstoß mit einem Radfahrer in der Magdeburger Straße leicht verletzt. Ein 19-jähriger Russe befuhr mit seinem Fahrrad den gemeinsamen Geh-/Radweg und erfasste hier den Fußgänger. Dieser stürzte in Folge des Zusammenstoßes und musste mit leichten Verletzungen in ein Klinikum gebracht werden. Auch in diesem Fall besteht der Verdacht, dass der Radfahrer währen der Fahrt durch die Benutzung seines Handys abgelenkt war.
Das Kriminalkommissariat Schwerin hat auch hier die Ermittlungen aufgenommen. Beide Beteiligte leben in Schwerin.
Ablenkung im Straßenverkehr führt häufig zu Verkehrsunfällen, diese sind oftmals verbunden mit schwerwiegenden Folgen für die Beteiligten. Auch für Radfahrer ist es daher verboten, Mobiltelefone oder andere elektronische Geräte, die der Kommunikation, der Information oder der Organisation dienen, während der Fahrt zu bedienen. Verstöße durch Radfahrer werden mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro geahndet. Kommt es zum Unfall, beträgt das Bußgeld sogar 100 Euro.
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