+++ Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg überprüft technische Mängel an Nutzfahrzeugen auf der A1 +++ Weiterfahrt in elf Fällen untersagt +++
Die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg hat am Dienstag, den 20. September 2022, in der Zeit von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Schwerpunktkontrollen im Bereich des gewerblichen Güterverkehrs auf der Bundesautobahn 1 auf Höhe des Rastplatzes Wildeshausen-Süd durchgeführt. Im Fokus der Kontrollen, die in Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord stattgefunden haben, stand insbesondere die Verkehrssicherheit der Nutzfahrzeuge. Insgesamt wurden 39 Fahrzeuge überprüft, wovon die Weiterfahrt in 11 Fällen untersagt werden musste.
Bei den Kontrollen wurden unter anderem Mängel an den Bremsanlagen, an den Beleuchtungseinrichtungen, an den Rädern und Reifen sowie an einigen Fahrgestellen festgestellt. Zudem ergab eine Kontrolle eine Umweltbelastung durch Austritt von Öl.
Die hohe Anzahl und die Qualität der festgestellten Mängel bestätigen die Notwendigkeit von regelmäßigen Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs, um die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu gewährleisten.
Ein 33-jähriger Berufskraftfahrer, dessen Auflieger mit 11 Tonnen Tierfutter beladen war, musste seine Fahrt aufgrund technischer Mängel in Form von Rissen an der Bremsscheibe mit unmittelbarer Bruchgefahr beenden. Eine Weiterfahrt war erst nach Reparatur und erneuter Vorführung beim TÜV Nord möglich. Gegen den Fahrer und den verantwortlichen Disponenten wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die Kontrolle eines 62-jährigen Lkw-Fahrers einer deutschen Spedition ergab einen Verstoß wegen einer undichten Luftleitung an der Bremsanlage. Zudem erkannten die Beamtinnen und Beamten deutlichen Ölverlust am Motor und Getriebe sowie Bremsscheiben unter dem zulässigen Verschleißmaß. Aufgrund der Mängel wurden die Kennzeichen des Lkw noch vor Ort entwertet und die Zulassungsbescheinigung wurde eingezogen.
Bei einer weiteren Überprüfung konnten Mängel an der Feststellbremse und der Betriebsbremsanlage eines Schaustellerfahrzeuges festgestellt werden, wodurch der Anhänger kaum Bremswirkung hatte. Die Kennzeichen des 76 Jahre alten Schaustellers aus dem Raum Bremen wurden vor Ort entwertet. Auch er musste seine Weiterfahrt beenden.
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