+++ Gemeinsame Pressemeldung des Hauptzollamts Oldenburg und der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg +++
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg führt gemeinsam mit dem Hauptzollamt Oldenburg (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg (Fachkommissariat Wirtschaftskriminalität/Korruption) ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen Geldwäsche und bandenmäßiger Beitragsvorenthaltung.
Nach bisherigen Ermittlungen erzielten die Tatverdächtigen, teilweise Geschäftsführer eigener Unternehmen, im Zeitraum von Januar 2018 bis heute umfangreiche Leistungen in Millionenhöhe. Die betroffenen Unternehmen sind im gesamten Norddeutschen Raum ansässig und in den Branchen Bau, Sicherheit und Logistik tätig. Zur Erbringung dieser Leistungen wurden u. a. Arbeitnehmer eingesetzt, die nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. Außerdem bedienten sich die Tatverdächtigen sogenannter Abdeckrechnungen zur Generierung von Geldern, die zur Zahlung der Schwarzlöhne benötigt wurden. Weitere Personen sind wegen Beihilfe zu den im Raum stehenden Tatvorwürfen verdächtig.
Eine erste Spur ergab sich 2018 aus einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle des Hauptzollamtes Hannover auf einer Baustelle. Die anschließenden Ermittlungen führten zu weiteren Verdachtslagen: Danach haben einer der Tatverdächtigen, dessen Lebensgefährtin sowie einige sogenannte "Kolonnenschieber" Schwarzarbeiter auf Baustellen beschäftigen lassen, ohne dass für diese Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß abgeführt wurden.
Es besteht zudem der Verdacht, dass weitere Firmen wissentlich in den Geschäftsbetrieb eingebunden sind, um Ausgangsrechnungen zu erstellen und damit Schwarzgelder zu generieren.
Um weitere Informationen zu der bereits bestehenden Verdachtslage zu erhalten, wurden am 05.10.2022 mehrere Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. Die zahlreichen Kräfte der Polizei und des Zolls wurden dabei durch die Steuerfahndung Oldenburg unterstützt.
Im Rahmen der Durchsuchungen wurden zahlreiche Unterlagen und Datenträger sichergestellt, die nun hinsichtlich ihrer Bedeutung für das weitere Ermittlungsverfahren ausgewertet werden.
--Zusatzinformation:
Kolonnenschieber verfügen über einen ganzen Pool an Arbeiternehmern, den sie für angenommene Arbeitsaufträge einsetzen. Die Bezahlung Ihrer Arbeitskräfte erfolgt meist in bar, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern abgeführt werden. Auch Mindestlöhne sowie arbeits- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften bleiben meist vollkommen unbeachtet.
Zur Vorspiegelung der Legalität ihrer Auftragsarbeiten, bedienen sich Kolonnenschieber häufig der Dienste von Schein- oder Servicefirmen. Für eine Provision erstellen diese Firmen inhaltlich falsche Rechnungen, denen eine tatsächlich erbrachte Werkleistung nicht entgegensteht. Solche sogenannten Abdeckrechnungen versetzen den Kolonnenschieber auf den ersten ungeprüften Blick in den Stand eines rechtmäßig agierenden Unternehmers.
Rückfragen bitte an:
Zentrale Kriminalinspektion Oldenburg
Telefon: +49 441 790 7405