E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum; Polizei klärt auf
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Bereits über zwei Ereignisse in der jüngeren Vergangenheit berichtete die Polizei, bei denen Fußgänger in der Fußgängerzone von Holzminden durch verbotswidrig geführte E-Scooter gefährdet bzw. gar verletzt wurden. Immer häufiger wird die Polizei zu Unfällen gerufen, an denen E-Scooter beteiligt sind. Von Januar bis September 2022 wurden im Zuständigkeitsbereich des PK Holzminden bereits acht derartige Unfälle mit insgesamt sieben Verletzten registriert. Die Jahre zuvor waren E-Scooter gar nicht oder nur vereinzelt im öffentlichen Straßenverkehr wahrnehmbar.
E-Scooter fallen mit einer Motorleistung von max. 500 Watt grundsätzlich in die Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge. Im öffentlichen Verkehrsraum gelten demnach zahlreiche Verhaltensvorschriften. Dazu gehört z. B. das absolute Verbot der Nutzung von E-Scootern in Fußgängerzonen. Selbst wenn in einer Fußgängerzone die Fahrradnutzung zugelassen ist, so gilt dies für E-Scooter nur in dem Fall, dass dies durch das verkehrsrechtliche Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" ausdrücklich erlaubt wird. Das ist z. B. in der Oberen Straße in Holzminden nicht der Fall.
Vor wenigen Wochen kam es durch den Verstoß gegen dieses Fahrverbot in Holzminden zu einem folgenschweren Unfall mit einem sechsjährigen Mädchen (Polizei berichtete). Erschwerend kommt hinzu, dass der Fahrer mit seinem Scooter neben der ohnehin verbotenen Nutzung auch noch auf dem Streifen unmittelbar vor den Geschäftseingängen unterwegs war, so dass das Kind keine Chance hatte, die Gefahrenlage wahrzunehmen.
Die Polizei appelliert an die Nutzerinnen und Nutzer zur Einhalten der Vorschriften für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge. In dem Flyer, der auf den örtlichen Polizeidienststellen ausliegt, sind die wesentlichen Vorschriften sehr übersichtlich zusammengefasst. Das Nichtbeachten der Vorschriften hat die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten- oder eines Strafverfahrens zur Folge, welche mit nicht unerheblichen Geldbußen oder gar dem Verlust der Fahrerlaubnis einhergehen kann.
Eine Helmpflicht gibt es für die Fahrerinnen und Fahrer zwar nicht. Dennoch wird das Tragen eines Fahrradhelms aufgrund der möglichen Höchstgeschwindigkeit von 20 Km/h durch die Polizei ausdrücklich empfohlen.
"Polizei und Ordnungsämter im Landkreis Holzminden begegnen der aktuellen Situation mit verstärkten Kontrollen. Damit verfolgen wir das Ziel, Gefahrensituationen und Verkehrsunfälle zu verhindern, die bei dieser Verkehrsart leider oftmals mit Verletzungen der Fahrerinnen oder Fahrer selbst bzw. anderer beteiligter Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einhergehen.", so der Ausblick von PHK`in Meese, stellvertretende Leiterin des Einsatz und Streifendienstes im Polizeikommissariat Holzminden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Polizeikommissariat Holzminden
PHK'in Nadine Meese
Telefon: 05531/958-122
E-Mail: poststelle@pk-holzminden.polizei.niedersachsen.de
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