Anklage gegen früheren Fraktionsvorsitzenden im Bezirk Hamburg-Mitte erhoben
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Pressemitteilung
Anklage gegen früheren Fraktionsvorsitzenden
im Bezirk Hamburg-Mitte erhoben
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den ehemaligen Vorsitzenden der GRÜNEN Fraktion
im Bezirk Hamburg-Mitte, Dr. Michael O., Anklage vor der Großen Strafkammer des Landgerichts
Hamburg erhoben. Dem Angeschuldigten werden im Wesentlichen 121 Fälle der gewerbsmäßigen
Untreue, teilweise in Tateinheit mit Betrug und Urkundenfälschung, vorgeworfen.
Er soll zwischen 2015 und 2019 in großem Umfang Geldmittel der Fraktion für private Zwecke
verwendet haben. Die vereinnahmten Beträge in Höhe von knapp 34.500 Euro betrafen u.a.
Bewirtungen, denen der Angeschuldigte wahrheitswidrig fraktionsbezogene Anlässe beimaß,
tatsächlich nicht entstandene Kinderbetreuungskosten und privat angeschaffte Gebrauchsgegenstände.
Darüber hinaus nahm der Angeschuldigte den Ermittlungen zufolge verschiedene
Kontoabbuchungen zu seinen Gunsten vor und ließ sich grundlos Reise- und Mietwagenkosten
von der Fraktion erstatten.
Die Anklage zum Landgericht beruht auf dem besonderen Umfang der Sache (§ 24 Abs. 1 Nr.
3 GVG). Da sich der Angeschuldigte bislang nicht zu den Vorwürfen äußerte, wurden von der
Staatsanwaltschaft 162 Zeugen und 347 Urkunden zur Beweisführung benannt.
Es gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Hamburg, 12.10.2022
Oberstaatsanwältin Sperling-Karstens
Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
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