BPOLI LUD: Verstoß gegen das Wiedereinreiseverbot
Am Samstagsabend wurde zuständigkeitshalber von der Landespolizei Görlitz ein 28-jähriger Pole übergeben. Zuvor wurde der Mann mit leichten Kopfverletzungen zur medizinischen Versorgung in die Notaufnahme eingeliefert. Aufgrund von eigenartigen Dokumenten, kontaktiere das medizinischen Personal die Landespolizei. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass dem Polen das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland aberkannt wurde. Nach seiner Haftentlassung am 14. Oktober 2022 wurde der Pole nach Polen abgeschoben. Die Ausländerbehörde verfügte ein Wiedereinreise und Aufenthaltsverbot für Deutschland bis zum 13. Oktober 2028. Nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetztes wurde der 28-Jährige nach Polen zurückgeschoben.
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