Rheinberg – Pedelec-Fahrer war volltrunken / Polizei gibt Hinweise
In der Nacht zu Mittwoch fiel einer Streifenwagenbesatzung in Budberg ein Pedelec-Fahrer durch seine unsichere Fahrweise auf.
Bei der anschließenden Kontrolle auf der Rheinberger Straße stellten die Beamten fest, dass der 70-jährige Mann erheblich alkoholisiert war und sein Atemalkoholwert im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit lag.
Die Beamten nahmen ihn daraufhin mit zur Polizeiwache Kamp-Lintfort, wo ein Arzt ihm eine Blutprobe entnahm.
Das Pedelec stellten die Beamten sicher.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin:
Es passieren aktuell viele Unfälle unter Beteiligung von Fahrrad-, Pedelec- oder E-Bike-Fahrenden.
Kurz zur Erklärung:
Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit Elektromotor mit einer Trittunterstützung bis 25 km/h.
Ein S-Pedelec ist ein Fahrrad mit Elektromotor mit einer Trittunterstützung bis 45 Km/h.
Ein E-Bike ist ein motorisiertes Fahrrad, das auf Knopfdruck und ohne Trittunterstützung fährt.
Die Promillegrenze auf dem Pedelec liegt - wie bei Fahrrädern - grundsätzlich bei 1,6 Promille. Das ist die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit.
Bei mehr als 1,6 Promille drohen 3 Punkte in Flensburg, ein hohes Bußgeld und eine Fahrtauglichkeitsprüfung (MPU) und kann somit auch Auswirkungen auf den Führerschein haben.
Für Fahrradfahrer gilt zusätzlich die relative Fahruntüchtigkeit ab 0,3 Promille. Das bedeutet: Bei auffälliger Fahrweise oder bei einem Unfall drohen bereits ab 0,3 Promille Konsequenzen.
Für E-Bikes und S-Pedelecs gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer! Wer also mit 0,5 Promille oder mehr angetroffen wird, muss mit bis zu 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer mit mehr als 1,1 Promille am Lenker unterwegs ist, begeht eine Straftat.
Die Polizei bietet regelmäßig Pedelec-Trainingstage an.
Hier wird nicht nur auf den sicheren Umgang, die Handhabung und die Eigenschaften der Fahrzeuge eingegangen, sondern es werden auch rechtliche Aspekte besprochen.
Kontakt für Medienvertreter:
Kreispolizeibehörde Wesel
Pressestelle
Telefon: 0281 / 107-1050
Fax: 0281 / 107-1055
E-Mail: pressestelle.wesel@polizei.nrw.de