Sturz mit nicht zugelassenem E-Scooter

(mb) Mit einem in Deutschland nicht zugelassenen E-Scooter ist am Mittwochabend ein Mann auf der Bahnhofstraße verunglückt. Der 20-jährige Elektroroller-Fahrer fuhr gegen 22.00 Uhr verbotswidrig auf dem linken Fuß- und Radweg an der Bahnhofstraße stadtauswärts. Kurz vor der Bahnhofsbaustelle fuhr er nach rechts über den Bordstein und stürzte. Er zog sich eine Schulterverletzung zu. Zwei Polizeibeamten der Bundespolizei war der Scooter-Fahrer unmittelbar vor dem Sturz aufgefallen. Das Fahrzeug soll deutlich schneller als "normale" E-Scooter gefahren sein. Die Polizisten leisteten Erste Hilfe und alarmierten den Rettungsdienst. Mit einem Rettungswagen wurde der Verletzte zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Bei der Unfallaufnahme fiel auf, dass der E-Scooter kein Versicherungskennzeichen hatte. Es handelte sich um ein Modell, das nicht den Zulassungsvorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr entspricht und nur auf Privatgelände genutzt werden darf. Der 20-jährige Besitzer gab an, der Scooter mit starken Akkus und zwei Motoren erreiche etwa 60 km/h in der Spitze. Damit handelt es sich keinesfalls um ein sogenanntes Elektro-Kleinstfahrzeug und dafür wäre dann auch ein Motorrad- Führerschein erforderlich. Wegen des Fahrens mit dem nicht zugelassenen Kraftfahrzeug und Fahrens ohne Führerschein läuft jetzt ein Strafverfahren gegen den 20-Jährigen. Die wichtigsten Regeln für die Nutzung von E-Scootern hat die Paderborner Polizei auf ihren Internetseiten eingestellt: https://paderborn.polizei.nrw/e-scooter Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Paderborn - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Telefon: 05251 306-1320 E-Mail: pressestelle.paderborn@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürozeiten: Leitstelle Polizei Paderborn Telefon: 05251 306-1222