BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet am Wochenende vier Reisende – Fahndungserfolg am Flughafen Düsseldorf

Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende (21.-23.10.2022). Bei der ersten Person am Freitagmorgen handelte es sich um einen deutschen Staatsangehörigen, welcher beabsichtigte, nach Palma de Mallorca/Spanien zu reisen. Hierbei stellten die Bundespolizeibeamten während einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle fest, dass der 23-Jährige von der Staatsanwaltshaft Aachen wegen Betruges in drei Fällen per Haftbefehl gesucht wurde. Im Oktober 2020 wurde dieser rechtskräftig verurteilt. Die Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro konnte von dem in Aachen lebenden Mann vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 200 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss trat der Reisende seinen Flug nach Mallorca an. Am darauffolgenden Samstagabend dann wurde ein 53-jähriger türkischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei bei den Beamten vorstellig. Hierbei stellten diese fest, dass die Staatsanwaltschaft Stendal (Sachsen-Anhalt) zehn Tage zuvor einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungwidrigkeitengesetz gegen den im April dieses Jahres Verurteilten erlassen hatte. Der in Hamm lebende Mann konnte seine Heimreise jedoch fortführen, da er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 60 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Erzwingungshaft in Gesamthöhe von 6 Tagen abwenden konnte. Am Sonntagmorgen dann wurde, im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei, ein 56-jähriger afghanischer Staatsangehöriger kontrolliert. Bei diesem wurde durch die Bundespolizisten festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Trier im August dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den bereits im Januar 2020 Verurteilten erlassen hatte. Die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro konnte von dem in Essen lebenden Mann vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 30 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss trat der Reisende seinen Flug nach Istanbul an. Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei am Sonntagnachmittag einen griechischen Staatsangehörigen, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Istanbul/Türkei befand. Hierbei wurde festgestellt, dass der 38-Jährige von der Staatsanwaltschaft Paderborn gesucht wurde. Einige Tage zuvor wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Betruges gegen den im März 2021 Verurteilten erlassen. Doch auch der in Cloppenburg lebende Mann konnte seine Heimreise fortsetzen, nachdem er die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 100 Tagen abwenden konnte. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.