Bundespolizei am Flughafen Hannover: Ärger bei der Luftsicherheitskontrolle für zwei Fluggäste
Am Flughafen Hannover wollte eine 61-jährige am Montagmorgen nach Istanbul fliegen. Bei der Luftsicherheitskontrolle entdeckten die Luftsicherheitsassistenten mit versiertem Blick auf dem Monitorbild im Handgepäck der Frau zwei Patronen, Kaliber 7,65 mm.
Am 25. Oktober war wiederum der Abflug nach Istanbul für eine 42-jährige in Gefahr. Die Luftsicherheitsassistenten hatten in diesem Fall ebenfalls einen scharfen Blick. Im Handgepäck der Frau befand sich eine Patrone vom Kaliber 9x19 mm.
In beiden Fällen wurde die Bundespolizei hinzugerufen um die Patronen sicherzustellen. Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurden gegen die beiden Frauen gefertigt. Der Sachverhalt wurde dann zuständigkeitshalber an die Polizei Hannover zu übergeben.
Aus welchem Grund die beiden Frauen Munition in ihrem Handgepäck mitführten werden die weiteren Ermittlungen zeigen. Beide zeigten sich zunächst ahnungslos.
Die beiden Patronenfunde zeigen erneut, dass die Luftsicherheitskontrollen am HAJ professionell und erfolgreich durchgeführt werden und die Sicherheit aller Fluggäste gewährleisten.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Patronen bei Flugreisen nicht in das Handgepäck gehören und darüber hinaus eine waffenrechtliche Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Munition erforderlich ist.
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Detlef Zieling
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