Bundespolizei: Haftbefehlszeit die II. am Flughafen Hannover

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag wurden durch die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Hannover weitere Haftbefehle vollstreckt. Dass eine Trunkenheitsfahrt teuer werden kann, musste ein 23-jähriger Deutscher bei seiner Rückkehr aus Erbil erfahren. Da er seine Strafe wegen Trunkenheit im Straßenverkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Beleidigung nicht gezahlt hatte, wurde er durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder per Haftbefehl gesucht. Aus diesem Schuldspruch hätte er 95 Tage in einer Justizvollzugsanstalt verbringen müssen oder mit Kosten des Verfahrens 1.589,50 EUR bezahlen müssen. Da der Mann die Strafe bei den Beamten vor Ort begleichen konnte, durfte er seine Reise nach Hause fortsetzen. Nach Hurghada wollte ein 62-jähriger Deutscher in den Urlaub fliegen. Die Staatsanwaltschaft Gera hatte aber einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den Mann erlassen. Wegen einer Ordnungswidrigkeit war er zu einer Haftstrafe von 8 Tagen oder ersatzweise 80,00 EUR zuzüglich der Gebühren verurteilt worden. Damit der Urlaubsflieger nicht ohne ihn startet, beglich der Mann die 121,50 EUR bei der Bundespolizei und konnte seine Urlaubsreise antreten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover Detlef Zieling Telefon: 0511 7281 1031 Mobil: 0175 9031999 E-Mail: detlef.zieling@polizei.bund.de