Bundespolizeidirektion München: Kaukasier müssen nach Frankreich ausreisen
Bundespolizeifahnder haben am Mittwoch (26. Oktober) einen Armenier und einen Georgier bei der unerlaubten Einreise erwischt. Der Armenier hatte eine verbotene Waffe, der Georgier Drogen im Gepäck.
Die Bundespolizisten kontrollierten gegen 20:30 Uhr die beiden Männer in Furth im Wald in einem Zug aus Prag. Beide konnten keine Dokumente vorlegen, die zur Einreise berechtigten. Aus den mitgeführten Papieren war allerdings ersichtlich, dass beide einen aktuell gültigen Aufenthaltstitel für Frankreich besitzen.
Bei dem 47-jährigen Armenier entdeckten die Beamten außerdem ein Reizstoffsprühgerät ohne amtliche Zulassung. Hierbei handelt es sich um eine verbotene Waffe. Auch bei dem 37-jährigen Georgier wurden die Bundespolizisten fündig: er führte eine geringe Menge Marihuana mit sich. Die Fahnder stellten Waffe und Rauschmittel sicher.
Das Bundespolizeirevier Furth im Wald hat gegen beide Personen die Ermittlungen wegen unerlaubter Einreise aufgenommen. Den Georgier erwartet zusätzlich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Gegen den Armenier ermitteln die Grenzschützer auch wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Beamten verfügten für beide Personen die Ausreisepflicht nach Frankreich. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten die Kaukasier weiterfahren.
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