BPOL NRW: „Ich bin nur der Bruder!“: Bundespolizei widerlegt Schutzbehauptung und nimmt Mann fest

Gestern (27. Oktober) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Bahnhof Siegburg/Bonn einen polizeibekannten 42-Jährigen, welcher mit Haftbefehl gesucht wurde. Obgleich er noch versuchte, seine Identität zu verschleiern, ermittelten die Beamten die Wahrheit und nahmen den Mann fest. Die rechtskräftige Haftstrafe von insgesamt 18 Monaten muss ein 42-jähriger Mann nach Kontrolle durch die Bundespolizei verbüßen. Der polizeibekannte Deutsche hielt sich gestern Nachmittag gegen 16.15 Uhr am Bahnhof Siegburg/Bonn auf, als er durch Einsatzkräfte angesprochen wurde. Auf der Dienststelle versuchte der Mann, die Bundespolizisten durch die Schutzbehauptung, er sei lediglich der Bruder des Gesuchten, zu täuschen. Mittels Fingerabdruckscan und Lichtbildvergleich ermittelten die Beamten jedoch zweifelsfrei die wahre Identität. Wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilte das Amtsgericht Bonn den 42-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, welche der am Ende einsichtige Mann nun antreten muss. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Köln Christin Fußwinkel Telefon: +49 (0) 221/16093-102 Mobil: +49 (0) 173 56 21 184 E-Mail: presse.k@polizei.bund.de Internet: Marzellenstraße 3-5 50667 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.