Autobahnpolizei Ahlhorn: Verkehrsunfall mit einer schwer und zwei leicht verletzten Personen; Verkehrsunfall unter Betäubungsmitteleinfluss und ohne Fahrerlaubnis
Verkehrsunfall mit einer schwer und zwei leicht verletzten Personen auf der A 29:
Am Samstag, 05.11.2022, ereignete sich gegen 20:25 Uhr auf der Autobahn 29 zwischen der Anschlussstelle Sandkrug und dem Autobahnkreuz Oldenburg-Ost in Fahrtrichtung Oldenburg, ein Verkehrsunfall, bei dem eine Person schwer und zwei Personen leicht verletzt wurden. Der Unfallort befindet sich in der Gemarkung Hatten, Landkreis Oldenburg.
Ein 25 Jahre alter Fahrer eines Hyundai aus dem Landkreis Cloppenburg befuhr den Hauptfahrstreifen der Autobahn in Fahrtrichtung Oldenburg und wechselte auf den Überholfahrstreifen. Dabei kam er mit seinem Fahrzeug ins Schleudern und stieß in die Mittelschutzplanke und kam quer auf dem Überholfahrstreifen zum Stillstand. Der nachfolgende Pkw eines 20 Jahre alten Audi-Fahrers auch aus dem Landkreis Cloppenburg, konnte dem Hyundai nicht mehr ausweichen und stieß frontal in die Fahrerseite des Hyundai. Durch den Unfall wurde die Mittelschutzplanke stark verschoben und Trümmerteile befanden sich auf beiden Richtungsfahrbahnen. Durch die Trümmerteile wurde noch das Fahrzeug einer 50 Jahre alten Dacia-Fahrerin aus dem Landkreis Cloppenburg beschädigt.
Der 25 Jahre alte Hyundai-Fahrer wurde durch den Unfall schwer verletzt, der 20 Jahre alte Audi-Fahrer und sein ebenfalls 20 Jahre alter Beifahrer wurden leicht verletzt. Für die Bergungs- und Reinigungsarbeiten wurde die Autobahn in Fahrtrichtung Oldenburg durch die Autobahnmeisterei Oldenburg bis 23:30 Uhr voll gesperrt. Der Überholfahrstreifen der Richtungsfahrbahn Osnabrück musste in Höhe der Unfallstelle ebenfalls gesperrt werden. Es kam jedoch auf Grund des geringen Verkehrsaufkommens zu keinen nennenswerten Behinderungen.
Sowohl der Hyundai als auch der Audi waren nicht mehr fahrbereit und mussten durch einen Abschleppdienst geborgen werden.
Der Sachschaden wird von der Polizei auf ca. 36.000,- Euro geschätzt.
Verkehrsunfall auf der A 1 -Unfallverursacher nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss berauschender Mittel:
Am Samstag, 05.11.2022, gegen 22:15 Uhr, ereignete sich auf der Autobahn 1 zwischen den Anschlussstellen Holdorf und Lohne/Dinklage in Fahrtrichtung Bremen ein Verkehrsunfall, bei dem der Unfallverursacher nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis war. Der Unfallort befindet sich im Bereich der Gemarkung Holdorf, Landkreis Vechta.
Der 38 Jahre alte Fahrer eines Mercedes-Benz aus dem Landkreis Vechta befuhr den Hauptfahrstreifen im Baustellenbereich der Autobahn in Fahrtrichtung Bremen. Beim Fahrstreifenwechsel auf den Überholfahrstreifen übersah er den dort fahrenden VW eines 19 Jahre alten, auch aus dem Landkreis Vechta stammenden, Fahrers. Durch die Kollision der beiden Fahrzeuge wurde die mobile Stahlgleitwand verschoben, so dass auch auf der Richtungsfahrbahn Osnabrück ein Fahrstreifen gesperrt werden musste.
Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der 38 Jahre alte Mercedes-Fahrer nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis war. Zudem wurden Auffälligkeiten festgestellt, die auf den Konsum berauschender Mittel hindeuten. Aus diesem Grund wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Bei der Durchsuchung seiner Person vor dem Transport im Streifenwagen, wurden mehrere Verbrauchseinheiten berauschender Mittel in seiner Hose gefunden. Während des Transportes zur Dienststelle und der Durchführung der Blutentnahme, beleidigte der 38 jährige die eingesetzten Polizeibeamten wiederholt und massiv. Gegen den Unfallverursacher wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Beleidigung eingeleitet. Gegen die Fahrzeughalterin des Mercedes-Benz, die zwischenzeitlich vor Ort erschienen war, wurde ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Die verschobene Mittelschutzwand wurde durch eine Fachfirma wieder gerichtet. Beide Pkw waren nicht fahrbereit und mussten durch einen Abschleppdienst geborgen werden. Der Sachschaden beläuft sich nach Schätzung der Polizei auf ca. 23.000,- Euro
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