Höchst/Mü Polizei untersagt Weiterfahrt

Eine Streife der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen kontrollierte am Freitag (04.11.) auf der Bundesstraße 45 einen Lastwagen aus Osteuropa. Der 34-jährige Fahrer beförderte Stückgut innerhalb von Deutschland und führte somit eine nationale Güterbeförderung (Kabotage) durch. Diese Kabotagebeförderung ist unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Beim Vergleich der Be- und Entladeörtlichkeiten aus den Frachtpapieren mit den digitalen Daten aus dem Fahrtenschreiber des Fahrzeugs, ergaben sich erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Der 34-Jährige fuhr deutlich mehr Kilometer, als für die Touren erforderlich. Angesprochen auf diesen Umstand, verwickelte sich der Fahrer immer mehr in Widersprüche. Letztendlich wurden im Lastwagen noch 13 weitere Beförderungsdokumente festgestellt. Demnach führte das Unternehmen ab der 43. Kalenderwoche neun gewerbliche Güterbeförderungen in Deutschland durch. Anschließend erfolgte ein internationaler Transport nach Österreich und am gleichen Tag kam das Fahrzeug wieder zurück nach Deutschland um sechs innerdeutsche Transporte durchzuführen. Dieses Vorgehen der Spedition war rechtswidrig. Die Weiterfahrt wurde von der Polizei untersagt und das Fahrzeug musste entladen werden. Zur Sicherung des Bußgeldverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von rund 2600 Euro erhoben. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Südhessen Pressestelle Klappacher Straße 145 64285 Darmstadt Bernd Hochstädter Telefon: 06151 / 969 - 13110 Mobil: 0172 / 309 7857 Pressestelle (zentrale Erreichbarkeit) Telefon: 06151 / 969 - 13500 E-Mail: pressestelle.ppsh@polizei.hessen.de