BPOLI DD: Bundespolizei Dresden vollstreckt Haftbefehle

Ein Passagier des Fluges von London nach Dresden wurde Montagabend (7.11.2022) bei der Einreisekontrolle mit einem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen des besonderen schweren Falls des Diebstahls festgestellt. Der 39-jährige konnte die Geldstrafe in Höhe von 3.205,48 Euro vor Ort nicht begleichen. Ein Bekannter des Rumänen zahlte die Geldstrafe vor Ort, sodass der Mann seine Reise fortsetzen konnte. Gegen 01:00 Uhr des heutigen Tages (8.11.2022) kontrollierten Bundespolizisten eine 53-jährige Frau am Dresdner Hauptbahnhof. Eine Überprüfung der Deutschen ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Rottweil wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Die 372,29 Euro Geldstrafe konnte die Frau nicht begleichen und verbüßt nun ihre Freiheitsstrafe von fünf Tagen in einer Justizvollzugsanstalt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Dresden Pressestelle Telefon: 0351 / 81502 - 2020 E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de