BPOL NRW: Imbissmitarbeiter mit Messer bedroht – 29-Jähriger leistet Widerstand gegen Bundespolizisten

Am Dienstagmorgen (08. November) soll ein Mann Mitarbeiter eines Schnellimbisses am Gelsenkirchener Hauptbahnhof mit einem Messer bedroht und die Einnahmen gefordert haben. Bundespolizisten stellten den Tatverdächtigen, welcher sich weigerte diese zur Wache zu begleiten. Gegen 9:45 Uhr bat eine 55-Jährige die Bundespolizei am Hauptbahnhof Gelsenkirchen um Hilfe, da ein Mann die Mitarbeiter eines Imbisses mit dem Tode bedrohen würde. Vor Ort stellten die Beamten einen 29-Jährigen, sowie die Angestellten (55, 60) fest. Die Mitarbeiterin gab an, dass der Deutsche sie aufgefordert habe, die Kasse zu leeren und mit dem Einsatz eines Messers, welches sich in seiner Jackentasche befinden soll, gedroht habe. Die Einsatzkräfte forderten den Gelsenkirchener auf, das Messer unverzüglich auszuhändigen. Da er der Aufforderung nicht nachkam, fixierten sie diesen mit Handfesseln und stellten bei der Durchsuchung das griffbereite Messer, ein Küchenmesser, sicher. Der 29-Jährige weigerte sich seine Personalien preiszugeben. Daraufhin sollte er zur Bundespolizeiwache gebracht werden. Dagegen wehrte er sich jedoch und stemmte sich gegen die Laufrichtung. Währenddessen beleidigte der Mann die Beamten mehrfach und drohte, diese umbringen zu wollen. Bei der Durchsuchung fanden die Bundespolizisten keine Ausweisdokumente auf, weshalb ein Fingerabdruckscan durchgeführt wurde. Dieser bestätigte die Identität des Mannes zweifelsfrei. Eine BodyCam zeichnete die Handlungen des 29-Jährigen auf. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung und versuchter räuberischer Erpressung ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.